Mehr Geld bei Verspätung, außerdem für das Taxi oder eine Hotelunterkunft: Die neue Entschädigungs-Regelung für Bahnkunden tritt in Kraft.
Bahnfahrer in Deutschland haben ab Mittwoch mehr Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen. Besser gestellt werden sie auch, wenn sie wegen einer Verspätung von einem Nah- auf einen Fernverkehrszug umsteigen, übernachten oder ein Taxi nehmen müssen. Ansprüche können Reisende mit einem einheitlichen Formular der Bahngesellschaften geltend machen.
(© Foto: AP)
Anzeige
Entschädigung: Ist ein Zug verspätet oder fällt aus, hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung. Erreicht der Fahrgast sein Ziel mindestens eine Stunde zu spät, muss das Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Bahngesellschaft eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten.
Keine Entschädigung: Keine Entschädigung muss ein Unternehmen unterhalb einer Bagatellgrenze von vier Euro zahlen. Inhabern von Monats- und Jahreskarten oder der Bahncard-100 müssen die Bahngesellschaften eine "angemessene Entschädigung" zahlen - aber nur bei wiederholten Verspätungen. Das Unternehmen haftet auch nicht, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen.
Zentralstelle: Das Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet zentral alle eingereichten Anträge auf Erstattung.
Antragsformular: In das Fahrgastrechte-Formular trägt der Kunde ein, welche Fahrkarte er genutzt hat, den geplanten und den tatsächlichen Reiseverlauf und die gewünschte Art der Erstattung - Gutschein, Überweisung aufs Konto oder bar am Schalter. Das Formular gibt er dann in einem Reisezentrum oder einer DB Agentur ab, oder er schickt es per Post an das Servicecenter.
Bestätigung: Zugbegleiter oder Mitarbeiter von Infoständen (DB Service Points) bestätigen Verspätungen auf dem Antragsformular. Auch ohne solche Bestätigung ist eine Erstattung möglich: Antrag mit Formular oder formlos beim Servicecenter einreichen. Dort liegen alle Bahn-Reisedaten vor, sind Verspätungen nachprüfbar.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Die Nationalmannschaft logiert während der EM an einem exklusiven, schnörkeligen Ort. Reise-Beilage zur EM Jetzt lesen ...
Bilder des Tages
Träumen, planen, reisen