Wer wegen des Bahnstreiks auf der Strecke bleibt, muss nicht auf sein Geld verzichten - auch wenn die Bahn keine Entschädigung zahlen will.
Verspätungen, ausgefallene Züge und lange Wartezeiten: Bei Problemen wegen der Warnstreiks bei der Deutschen Bahn haben Reisende die Möglichkeit, ihre Fahrkarten kostenlos umzutauschen oder sich den Reisepreis erstatten zu lassen, sollten sie ihre Fahrt nicht antreten.
Ausgebremst zu werden, ist ärgerlich genug - Reisende wollen nicht auch noch draufzahlen. (© Foto: dpa)
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Das gilt laut Bahn für alle Karten und Reservierungen, die an einem Streiktag gültig sind. Kunden können von diesem Recht bis Ende Juli Gebrauch machen.
Wer wegen der angelaufenen Warnstreiks seinen Anschlusszug verpasst, darf laut Bahn unter Umständen in den nächstmöglichen Zug steigen, auch wenn damit eine höherwertige Verbindung in Anspruch genommen wird und man dafür eigentlich keine Karte besitzt.
Das ist vor allem für Kunden mit einem Ticket zum "Dauer-Spezial-Preis" oder Sparpreis-Konditionen wichtig. Denn diese Reisenden haben sich auf einen bestimmten Zug festgelegt.
Laut DB-Personenverkehrs-Sprecher Achim Stauß können diese Kunden im Fall der Fälle einen anderen schnelleren Zug nehmen.
Unter Umständen können auch andere Reisende eine teurere Verbindung nehmen. Die Entscheidung darüber werde aber im Einzelfall getroffen vor Ort getroffen, Reisende sollten deshalb auf die Durchsagen in den Bahnhöfen achten.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es beim Thema Entschädigung nach Maßgabe der Kundencharta der Deutschen Bahn. Dem Regelwerk zufolge stehen Kunden im Fernverkehr nämlich Entschädigungsleistungen zu, wenn es zu deutlichen Verspätungen kommt. Dazu gehören unter anderem Reisegutscheine im Wert von 20 Prozent des Fahrpreises, sollte ein Fernzug mit mehr als 60 Minuten Verspätung an seinem Ziel ankommen.
Weil die Bahn Streik als höhere Gewalt einstuft, haben Kunden laut Bahnsprecher Stauß keinen Anspruch auf solche Leistungen, zu denen möglicherweise auch eine Taxifahrt oder eine Hotelunterbringung zählen würde, wenn es spät abends per Zug nicht weitergeht.
Das sieht die Schlichtungsstelle Mobilität, die Reisenden bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich ist, grundsätzlich anders: Schließlich habe die Bahn Einfluss auf den Gang der Verhandlungen und könne den Streik verhindern, erklärt Anke Lobmeyer von der Schlichtungsstelle. Sie rät Kunden, in jedem Fall auf die Charta hinzuweisen und eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Mit Blick auf die kommenden, möglicherweise bundesweiten Streiks empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Bahnreisenden dringend, sich zu informieren und - wenn möglich - alternative Routen zu wählen. Gerade für Berufspendler lasse sich wahrscheinlich aber so manche Härte nicht vermeiden.
Reisende können sich über die kostenlose Hotline unter der Rufnummer 08000-996633 informieren. Weil sich Kunden über die schwere Erreichbarkeit beschwert hatten, wurde die Hotline nach Angaben der Bahn am Montag personell verstärkt. Auch im Internet gibt es Informationen zu Auswirkungen der Warnstreiks auf den Bahnverkehr.
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(sueddeutsche.de/AP)
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