Auch ein Kamel muss mal - aber nicht ausgerechnet am Strand in Tunesien. Dann gibt's für den Urlauber Geld zurück, hat ein Gericht entschieden.

Verunreinigungen durch Kamel- und Pferdedung am tunesischen Mittelmeerstrand sind als erstattungspflichtige Reisemängel anzusehen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor (Az:135 C 287/05).

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Mit seinem Spruch gab der Kölner Amtsrichter einem Tunesien- Urlauber Recht, der seinen Reiseveranstalter auf Rückerstattung eines Teils des Reisepreises wegen massiver Verunreinigung des Strandes durch Kamel-und Pferdedung verklagt hatte.

Zwar hatte der Reiseveranstalter bereits wegen diverser Mängel freiwillig einen Teil des Reisepreises zurückerstattet. Was die Tierexkremente betraf, hatte er allerdings argumentiert, dass man damit in einem Land wie Tunesien rechnen müsse.

In dem Urteil hieß es dazu, der Reiseveranstalter müsse sein Angebot "auf die Kenntnis eines nicht auslanderfahrenen durchschnittlichen Reisenden" abstellen. Und ein solcher gehe eben nicht davon aus, dass der Badestrand mit Pferde- und Kamelkötteln übersät sei, so der Amtsrichter. Der Reiseveranstalter hätte deshalb in seinem Prospekt auf solche Verunreinigungen hinweisen müssen.

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(sueddeutsche.de/dpa)