Passagierservice:Insulin ja, Zahnpasta nein

Nach den verhinderten Anschlägen in Großbritannien hat das Bundesinnenministerium verschärfte Sicherheitsrichtlinien für deutsche Flughäfen herausgegeben. Was genau ins Handgepäck darf, wann man am Flughafen sein muss.

Daniela Dau

Für die Umsetzung der neuen Sicherheitsbestimmungen sind die jeweiligen Landesregierungen verantwortlich. Was das für Abflüge aus München bedeutet, erläutert der Sprecher der Regierung von Oberbayern, Dr. Thomas Huber.

sueddeutsche.de: Worauf muss ich mich als Passagier einstellen, wenn ich dieser Tage mit dem Flugzeug reisen will?

Dr. Thomas Huber: Wenn der Zielort USA ist, sind Fluggäste seit gestern auf Anordnung des Bundesinnenministeriums gehalten, den Inhalt des Handgepäcks auf ein unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren, damit die Sicherheitskontrollen insgesamt erleichtert werden. Was unbedingt notwendig ist, wird vom Bundesinnenministerium nicht näher beschrieben. Von vornherein ausgeschlossen ist allerdings die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels oder vergleichbaren Gegenständen ähnlicher Konsistenz, also Getränke, Shampoos, Cremes, Sonnenlotionen, Zahnpasta und Haargel. Diese Gegenstände müssen als Reisegepäck aufgegeben werden.

Nahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder ist von dieser Regelung ausgenommen. Ganz wichtig: Auch Medikamente, sofern sie dem Passagier persönlich verschrieben wurden und die Rezeptangaben mit den Daten auf dem Fluggastticket übereinstimmen und unbedingt notwendige flüssige Medikamente, wie z.B. Insulin, dürfen mit an Bord genommen werden.

sueddeutsche.de: Gelten diese Regelungen auch für Flüge nach Großbritannien?

Huber: Derzeit gelten diese Anordnungen nur für Flüge Richtung USA. Für Flüge nach Großbritannien gibt es keine speziellen Bestimmungen.

sueddeutsche.de: Dann läuft bei Passagieren mit anderen Destinationen außer USA alles ganz normal?

Huber: Insgesamt ist an allen deutschen Flughäfen die Kontrolldichte erhöht worden, es wird sowohl beim Gepäck als auch bei den Flugreisenden noch sorgfältiger nachgeschaut als zuvor. Einzelheiten dazu dürfen aus Sicherheitsgründen nicht bekanntgegeben werden.

sueddeutsche.de: Das bedeutet in der Praxis?

Wir empfehlen, dass man zuzüglich zur ohnehin veranschlagten Vorlaufzeit noch mal 30 Minuten extra für die zusätzlichen Sicherheitskontrollen einplant und möglichst wenig Handgepäck mitnimmt. Das gilt im übrigen auch für Inlandsflüge und Reisen in Länder außerhalb der USA.

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