Neuregelung zu Kinderpässen:Was Eltern vor der Reise wissen sollten

Vor der Abreise mussten viele Eltern früher nur an den eigenen Pass denken, mitreisende Kinder waren darin eingetragen. Das gilt nicht mehr. Jedes Kind braucht sein eigenes Reisedokument - nur welches? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Kinderpass, Reisepass, Personalausweis - die Auswahl ist groß. Nur der Eintrag im Pass der Eltern ist für ein Kind ab heute, 26. Juni, nicht mehr gültig. Ein neues Reisedokument muss also her - aber welches? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

[] Warum werden die Kindereinträge im Reisepass der Eltern zum 26. Juni 2012 ungültig?

Das ist eine EU-Vorschrift. Sie stammt aus dem Mai 2009, als die entsprechende EU-Passverordnung geändert wurde. Damals wurde das Prinzip "Eine Person - ein Pass" ergänzt. "Es dient der Sicherheit, wenn jede Person ihren eigenen Pass hat", heißt es in dem Dokument. Damals wurde auch beschlossen, dass diese Regelung am 26. Juni 2012 in Kraft treten soll.

[] Gibt es keine Übergangsfrist?

Nein. Ab dem 26. Juni gilt: "Kindern ohne gültigen Pass kann im Ausland die Einreise verweigert werden", sagt die Reiserechts-Expertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

[] Gilt der Pass mit dem ungültigen Kindereintrag denn danach noch?

Ja. Das ist in der EU-Passverordnung ganz klar geregelt: "Für den Inhaber des Dokuments wird die ursprüngliche Gültigkeit (...) nicht beeinträchtigt." Eltern müssen also - wenn das Gültigkeitsdatum ihrer Pässe noch nicht überschritten ist - keine neuen Dokumente beantragen. Gültige Pässe mit ungültigem Kindereintrag könnten sich nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

[] Wo beantrage ich ein Reisedokument für meine Kinder?

Das muss bei einem Bürgerbüro oder einer Meldebehörde erledigt werden. Im Internet kann bei vielen dieser Behörden ein Termin vereinbart werden, um Wartezeiten zu verkürzen. Das Kind muss in jedem Fall mit zur Behörde.

[] Welches Dokument beantrage ich - einen Kinderreisepass, einen Reisepass oder einen Personalausweis?

Das hängt in erster Linie vom Alter des Kindes ab. Je nach Dokument, unterscheiden sich auch Kosten, mitzubringende Unterlagen und Wartezeiten. Voraussetzung ist in jedem Fall die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Übersicht:

Kinderreisepass: Wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig oder bis das Kind 12 Jahre alt wird. Es enthält keine digitalisierten Informationen und keine Fingerabdrücke. Das Kind muss sein Dokument ab dem 10. Lebensjahr selbst unterschreiben. Außerdem müssen die Geburtsurkunde und ein Foto eingereicht werden. Der Kinderreisepass kann in vielen Behörden sofort ausgestellt werden und kostet 13 Euro. Für sechs Euro kann das Dokument verlängert werden.

Elektronischer Reisepass: Wird normalerweise für Kinder ab 12 Jahren ausgestellt, auf Wunsch der Eltern aber auch schon früher. Auf einem Chip sind Daten über den Pass und seinen Inhaber gespeichert, außerdem das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke. Der Pass ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, danach 10 Jahre. Er kann nicht verlängert werden. Der Antrag für einen Reisepass muss von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern des Kindes gestellt werden. Dort müssen außerdem ein Foto und entweder der alte Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Der elektronische Reisepass kostet bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro. Seine Ausstellung dauert ungefähr vier bis sechs Wochen. Ein Expresspass wird innerhalb von drei Werktagen geliefert, kostet aber zusätzlich 32 Euro.

Personalausweis: Wird normalerweise nur für Menschen ab 16 Jahren ausgestellt, auf Wunsch der Eltern schon früher. Wer 16 Jahre alt wird und deutscher Staatsangehöriger ist, muss laut Gesetz einen Personalausweis haben (diese Ausweispflicht kann jedoch auch durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden). Bei Minderjährigen können die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter den Ausweis bestellen. Es müssen ein Foto und entweder ein Kinderreisepass, Reisepass oder die Geburtsurkunde eingereicht werden. Bis zum 24. Lebensjahr betragen die Gebühren für den 6 Jahre gültigen Personalausweis 22,80 Euro. Die Wartezeit beträgt drei bis vier Wochen. Das Dokument kann nicht verlängert werden.

[] Neben dem Alter des Kindes - wovon hängt es noch ab, welches dieser Dokumente ich beantragen sollte?

Vom Reiseziel. Mit welchem Dokument ein Kind über die Grenze gelassen wird, entscheidet jedes Land selbst. Vor Reiseantritt sollte man sich deshalb über die Einreisebedingungen informieren, beispielsweise auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder beim Reiseveranstalter. Im Schengen-Raum, zu dem neben den 22 EU-Ländern auch Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein gehören, reicht der Personalausweis, alle anderen Dokumente gelten aber auch. In fast allen anderen Ländern wird ein Kinderpass anerkannt. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel die USA, wo - bis auf eine Kategorie erlaubter Kinderreisepässe - nur der elektronische Reisepass anerkannt wird.

[] Mein Kind hat noch einen gültigen Kinderausweis. Kann es den noch benutzen?

Der Kinderausweis wird seit 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Wenn ein Kind noch einen gültigen Kinderausweis hat, kann es mit dem auch reisen - vorausgesetzt das Zielland akzeptiert ihn.

[] Was muss bei den Fotos beachtet werden?

Das Foto muss scharf, gleichmäßig ausgeleuchtet und vor einem einfarbigen hellen Hintergrund aufgenommen sein. Es darf nicht schmutzig oder verknickt sein. Das Kind muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund frontal in die Kamera blicken. Die Augen müssen klar erkennbar sein. Kopfbedeckungen sind bis auf Ausnahmen wegen besonderer religiöser Gründe nicht erlaubt. Es dürfen auch weder Spielsachen noch die Eltern oder Freunde mit aufs Foto.

[] Wenn jetzt alle schnell noch vor dem Sommerurlaub zum Meldeamt gehen - muss ich dann noch länger auf den Reisepass warten?

Nein. Nach Auskunft der Bundesdruckerei gibt es derzeit zwar eine größere Nachfrage nach Reisedokumenten, die Wartezeiten verlängern sich aber nicht.

[] Muss ich noch an weitere Dokumente für mein Kind denken?

Falls beispielsweise die Großeltern oder nur ein Elternteil mit dem Kind unterwegs ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine sogenannte Personensorgevollmacht. Dabei handelt es sich um ein Blatt Papier, auf dem steht, dass beispielsweise die Großeltern entscheidungsbefugt sind und den Auftrag haben, für das Kind während der Dauer der Reise zu sorgen. Manche Länder verlangen diese Dokument sogar bei der Einreise.

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