Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das für Fahrgäste bei Verspätungen bares Geld bedeutet. Auch nachts bleiben sie nicht mehr auf der Strecke.
Der Bundestag hat die Rechte der Bahnfahrer gestärkt: Waren sie bisher bei Verspätungen auf die Kulanz der Deutschen Bahn angewiesen, haben die Kunden nun Anspruch auf Entschädigung - und zwar nicht mehr nur in Gutscheinen, sondern wenn gewünscht auch in barem Geld.
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(© SZ-Grafik: Michael Mainka)
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Der Bundestag beschloss gegen die Stimmen der Opposition neue Fahrgastrechte im Nah- und Fernverkehr. Stimmt der Bundesrat am 15. Mai zu, so treten die neuen Regeln gerade noch zur Hauptreisesaison Mitte Juli in Kraft. Linken, Grünen und Fahrgastverbänden gehen die Rechte nicht weit genug. Sie fordern Erstattungen schon bei mehr als 30 Minuten Verspätungen.
Die neuen Rechte im Überblick
Entschädigung:
Ist ein Zug verspätet oder fällt aus, hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung. Erreicht der Fahrgast sein Ziel mindestens eine Stunde zu spät, muss das Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent.
Auf Wunsch muss die Bahn die Entschädigung bar auszahlen.
Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort - die Verspätung gilt nun für die gesamte Zugkette: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung.
Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Bahngesellschaft eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten.
Keine Entschädigung:
Die Bahn muss unterhalb einer Bagatellgrenze von vier Euro nichts rückerstatten. Inhabern von Monats- und Jahreskarten oder der Bahncard-100 müssen die Bahngesellschaften eine "angemessene Entschädigung" zahlen - aber nur, wenn es wiederholt zu Verspätungen kommt.
Der Bahnbetreiber haftet auch nicht, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen.
Rücktritt von der Reise:
Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auch von einer Fahrt absehen und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Reise zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch mit anderer Streckenführung fahren.
Besonderheiten im Nahverkehr:
Ist abzusehen, dass ein Reisender mindestens 20 Minuten später sein Ziel erreicht, darf er einen anderen Zug nutzen - auch Fernverkehrszüge, soweit diese nicht reservierungspflichtig sind wie etwa Nachtzüge.
Wenn die fahrplanmäßige Ankunft zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens ist, können Reisende auf ein Taxi umsteigen, sollte es keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr geben. Das gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug ausfällt und sie den Zielort daher nicht mehr vor 24 Uhr erreichen können. Maximal gibt es für den Umstieg aufs Taxi 80 Euro.
Barrierefrei Reisen:
Mehr Rechte im Bahnverkehr sollen zudem Kinder, Alte und Behinderte erhalten. Die Bahnunternehmen sind künftig verpflichtet, gemeinsam mit den entsprechenden Interessengruppen Zugangsregeln für die Beförderung aufzustellen.
Züge, Bahnhöfe und Bahnsteige müssen dann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich gemacht werden. Soweit entsprechendes Personal vorhanden ist und Fahrgäste einen Bedarf vorher anmelden, müssen sie kostenlos Hilfe beim Ein- und Aussteigen erhalten.
Hilfe bei Streitfällen:
Die Bahnunternehmen müssen Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens drei Monaten bearbeitet haben.
Zusätzlich soll eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden, an die sich Kunden wenden können, wenn sie sich nicht zufriedenstellend behandelt fühlen.
Bahnreisende werden die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen der Bahn bereits zu Beginn der Sommer-Reisesaison geltend machen können, betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), im Bundestag.
Weitergehende Entschädigungen für die Verbraucher als jetzt vorgesehen seien nicht möglich: Die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn müsse beachtet werden. Auch sollten die Fahrpreise nicht unnötig steigen.
Das neue Gesetz geht zwar mit dem Recht auf ein Upgrade im Nahverkehr nach 20 Minuten Verspätung über die EU-Regelung hinaus.
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und wenn z.b. mein zug 55 min verspätung hat und das bei einer fahrtstrecke von gerade mal 1 1/2 stunden, gucke ich schön dämlich aus der wäsche....
In der Regel kann man schwer die Schaffner erreichen, die die Verspätung dokumentieren. Sie sind gehalten, den Anspruch zu verweigern. In der Praxis sind diese Ansprüche kaum durchsetzbar...
... wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt.
was in den letzten Wochen auf der Strecke München-Augsburg fast täglich der Fall war.
Personenschaden, Personen auf dem Gleis, Böschungsbrand, Feuerwehreinsatz.
Jedesmal eine Verspätung von 30-120 Min.
Liegt das jetzt am viergleisigen Ausbau oder warum ist gerade auf dieser Strecke der Wurm drin?
Also das ist eigentlich eine Verschlimmbesserung!
Bisher war es zwar de jure so, dass man durch eine Verspätung von fünf Minuten bei verpasstem Anschlusszug keine Erstattung bekam, de facto war das aber nie ein Problem. So hat man 20% des Fahrpreises erstattet bekommen (bei mir ging das eigentlich immer sehr schnell... einmal zu Service-Point, Formular geben lassen, ausfüllen, eine Woche später Gutschein per Post bekommen - der lässt sich inzwischen auch im Internet einlösen).
Nun bekommt man also 25% - okay keine großartige Steigerung. Unverschämt finde ich allerdings, dass man bei einer absehbaren Verspätung von lediglich 20 Minuten vom Nah- auf den Fernverkehr umsteigen darf - als ob die Fernverkehrszüge nicht schon voll genug wären! Dazu kommen wahrscheinlich noch außerplanmäßige Halte an jeder zweiten Gießkanne... Nahverkehr kostet deutlich weniger als Fernverkehr und das hat auch seinen Grund!
Wenn die Bahn die gängige Praxis beibehält hier nur Gutscheine auszugeben, welche man dann wiederrum nur einlösen kann, wenn man am Schalter Zugfahrkarten löst, dann ist das ganze von vornherein Unfug.
Ich hatte selbst schon mal einen dieser tollen Gutscheine erhalten und habe ihn verfallen lassen. Ich habe zu der Zeit grundsätzlich übers Internet gebucht, weil die Sonderpreise am Schalter meist gar nicht erhältlich waren und ich trotz Gutschein dann mehr bezahlt hätte als so.
Ganz zu schweigen vom Zeitaufwand, wenn man sich Tickets am Schalter holen möchte.
Inzwischen habe ich aufgrund meines weiten Arbeitsweges ein persönliches Jahresabo. Und damit die A.... karte, wie man lesen kann. Ich weis gar nicht wieviele Verspätungen, Wartezeiten etc. ich seit ich täglich einfach 100km fahre schon erleben musste...... Wenn man sich aber den Aufwand ansieht, bis man da mal eine Entschädigung erhalten würde: also die Zeit habe ich wirklich nicht.
Und insofern hätten sie sich die Umsetzung dieser EU-Forderung auch schenken können, das bedeutet jetzt nur noch mehr bürokratischen Aufwand dafür dass man im Grunde nicht wirklich etwas davon hat.
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