Betrug an einer Fluggesellschaft:36 "Gratis"-Essen in der Business Lounge werden teuer

Symbolfoto Essen

Warum für Sterneküche bezahlen, wenn man in der Business Lounge umsonst essen kann, hatte sich ein Münchner gedacht.

(Foto: Archivfoto: AFP)

Nicht fliegen, nur essen: 36 Mal hat ein Münchner den Umbuchungsservice einer Airline benutzt, um kostenlos die Leistungen in der Business Lounge zu genießen. Doch da hatte er sich verrechnet.

Reisende haben normalerweise nicht die Mahlzeit im Sinn, wenn sie ein Flugticket kaufen. Ganz im Gegensatz zu einem Münchner: Der erstand ein Ticket, wollte aber gar nicht fliegen. Er wollte essen.

Der Mann bezahlte bei einer großen deutschen Airline 745 Euro für ein flexibles Business-Class-Ticket von München nach Zürich. Doch die Reise trat er nicht an, sondern nutzte eifrig den Umbuchungsservice der Gesellschaft, insgesamt 36 Mal. Sein eigentliches Ziel lag viel näher: in der Business Lounge.

Denn mit dem Ticket hatte er kostenlosen Zugang zur gehobenen Lounge am Münchner Flughafen: Frühstücks-, Mittags- und Abendbuffets sowie Getränke und Snacks sind inklusive, auch Duschen und Konferenzräume. Eigentlich hätte der Mann gleich einziehen können.

Im Zeitraum eines Jahres checkte der Mann insgesamt 35 Mal ein und hielt sich dann in der Business Lounge schadlos. Danach ließ er sein Ticket jeweils auf einen anderen Tag umbuchen.

Als die Fluggesellschaft das Ticket nach einem Jahr stornierte, kaufte er sich ein neues und setzte das Spiel noch ein weiteres Mal fort. Doch die Airline war ihm auf die Schliche gekommen. Statt den abermals nicht angetretenen Flug umzubuchen, erstattete sie ihm erneut den Preis und stellte ihm gleichzeitig insgesamt 1980 Euro für seine 36 Lounge-Besuche in Rechnung.

Der Münchner weigerte sich, zu zahlen. Vor dem Amtsgericht München verteidigte er sich, dass die Anzahl der Umbuchungen bei den von ihm gekauften Tickets unbegrenzt sei.

Die Airline argumentierte hingegen, das Angebot richte sich an Geschäftsreisende, die ihren Flug flexibel disponieren müssten - und stellte infrage, ob der Mann jemals vorgehabt hatte, wirklich nach Zürich zu fliegen.

Das Amtsgericht München gab der Fluggesellschaft Recht und verurteilte den Mann zur Zahlung von 55 Euro pro Lounge-Besuch - also zu den knapp 2000 eingeforderten Euro (Az.: Z 213 C 31293/13). In der Urteilsbegründung hieß es, Fluggäste hätten eine Mitwirkungspflicht bei der Erfüllung der Leistungen - der Mann hätte also fliegen müssen. Dies gelte insbesondere, da der Fluggesellschaft durch die Bewirtung des Angeklagten schon vor dem Flug Kosten entstanden seien.

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