Luftverkehrsabgabe:Aufpreis fürs Abheben

Für welche Flüge künftig wie viel Ticketsteuer bezahlt werden muss und welche davon ausgenommen sind: die wichtigsten Informationen für Passagiere.

Die Zeit von Billigflugangeboten von unter zehn Euro ist in Deutschland vorbei. Der Bundestag beschloss, dass Fluggesellschaften künftig eine Steuer für jeden Abflug von einem deutschen Flughafen zahlen müssen. Die meisten Airlines geben die sogenannte "Luftverkehrsabgabe" eins zu eins an ihre Kunden weiter: Fliegen wird im neuen Jahr deutlich teurer werden - wichtige Informationen für Flugreisende im Einzelnen.

Gültigkeit: Die Steuer ist für alle Flüge ab dem 1. Januar 2011 fällig. Zugleich gilt sie für alle Flüge, die ab September 2010 gebucht wurden. So kann niemand die Abgabe umgehen, indem er noch in diesem Jahr seine Reise bucht.

Grundlagen: Die Steuer wird fällig für alle Passagierflüge, die von einem deutschen Flughafen abgehen. Frachtflüge sind nicht betroffen. Die Airlines schlagen die Steuer meist auf die Tickets auf, so dass am Ende die Passagiere zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Entfernung des Landes, in das der Flug geht. Für die Eingruppierung entscheidend ist die Entfernung zwischen dem Flughafen Frankfurt und dem größten Flughafen des Ziellandes.

Fluggesellschaften: Die beiden größten deutschen Airlines, Lufthansa und Air Berlin, reichen die Steuer eins zu eins durch. Wer also ein Ticket für einen Flug der Lufthansa oder von Air Berlin für das kommende Jahr bucht, muss entsprechend der Steuer je nach Fluglänge acht, 25 oder 45 Euro mehr zahlen. Tickets für dieses Jahr gibt es weiter ohne Steuer. Die 99-Euro-Tickets inklusive aller Steuern und Gebühren will die Lufthansa weiter anbieten.

Billigflieger: Auch Ryanair, TUIfly und Germanwings geben die Mehrkosten bereits jetzt an ihre Kunden weiter. Bei Sonderangeboten - etwa bei Zehn-Euro-Flügen - übernimmt der irische Billigflieger Ryanair hingegen die Steuer. Ryanair will seinen Flugplan aber deutlich ausdünnen, weil sich bestimmte Strecken nach Angaben der Airline wegen der Steuer nicht mehr lohnen. Der Billigflieger Easyjet will die Luftverkehrsabgabe nicht immer voll weitergeben. Je nach Strecke und Zeitpunkt des Fluges soll der Betrag variieren oder gar nicht verlangt werden.

Reiseveranstalter: Die großen Veranstalter schlagen auf die Flugsteuer weitere Extra-Gebühren auf. Bei Deutschlands größtem Reiseveranstalter TUI müssen die Kunden für Flugpauschalreisen demnach künftig für die Kurzstrecke zehn Euro, für die Mittelstrecke 28 Euro und 50 Euro für die Langstrecke zahlen. Die im Vergleich zur Steuer höhere Abgabe begründet Tui mit den Kosten für die Umstellung der Verwaltung und Provisionen für Reisebüros. Bei Thomas Cook verteuern sich die Angebote in gleichem Maße, nur die Abgabe für Kurzstreckenflüge ist mit neun Euro einen Euro billiger. Der Rewe-Konzern, zu dem unter anderem ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg gehören, erhebt die Steuer ebenfalls - im Endpreis ist sie allerdings nicht extra ausgewiesen.

Kurz-, Mittel- und Langstrecke

Inlandsflüge: Flüge innerhalb von Deutschland werden künftig mit acht Euro pro Ticket besteuert. Wer einen Hin- und Rückflug innerhalb des Landes bucht, wird doppelt belastet, weil er zwei Mal von einem deutschen Flughafen startet. Wer dagegen ins nahe Ausland fliegt, muss nur einmal acht Euro zahlen. Ausgenommen sind Flüge von küstennahen Flughäfen auf deutsche Inseln, die keine Anbindung per Bahn oder Straße ans Festland haben.

Kurzstrecke: Ebenfalls acht Euro werden fällig für Flüge innerhalb Europas und nach Nordafrika. Die Grenze liegt bei 2500 Kilometern Entfernung. Marokko und Tunesien fallen in die Kategorie, nicht aber Ägypten. Auch die Kanaren, die zu Spanien gehören, oder Madeira, das zu Portugal gehört, kosten - obwohl weiter entfernt - nur acht Euro. Flüge nach Russland kosten ebenfalls acht Euro mehr, egal ob nach Moskau oder in den fernen Osten des Landes.

Mittelstrecke: Bei einer Entfernung zwischen 2500 Kilometern und 6000 Kilometern werden 25 Euro pro Ticket fällig. In diese Kategorie fallen alle afrikanischen Länder bis knapp nördlich des Äquators. Das beliebte Urlaubsziel Kenia ist nicht mehr dabei. Nach Osten umfasst die Kategorie die Golfstaaten und den Nahen Osten, die äußerste Grenze bilden Pakistan und Kasachstan.

Langstrecke: Ab 6000 Kilometern Entfernung sind 45 Euro pro Ticket zu zahlen. In diese Kategorie fallen die USA sowie alle anderen Länder in Nord- und Südamerika. Daneben gehören der Ferne Osten, also etwa China und Japan sowie Australien und Neuseeland in diese Kategorie. Wer in Grenznähe wohnt und von einem ausländischen Flughafen abfliegt, spart sich die Flugticketabgabe.

Kinder: Auch auf die Tickets von Kindern wird die Steuer fällig. Lediglich Kinder bis zum Alter von zwei Jahren sind davon ausgenommen. Sie haben aber auch bisher schon kein reguläres Ticket und keinen eigenen Sitzplatz.

Umsteigen: Wer in Deutschland nur umsteigt, muss in der Regel nicht zahlen. Bei Umsteigezeiten oder Unterbrechungen von mehr als zwölf Stunden wird die Ticketabgabe allerdings doch fällig. Bei Mittel- und Langstreckenflügen ist die Steuer erst nach 24 Stunden Aufenthalt zu zahlen. Derart lange Umsteigezeiten werden allerdings in der Regel nicht erreicht. Bei einem längeren Aufenthalt wegen Streiks oder Flugzeugdefekts ist die Steuer nicht fällig.

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