Kuriose Klagen

Auch auf Schiffen mit den größten Annehmlichkeiten - sprich Kreuzfahrtriesen - kann die Zeit auf See lang werden. Da freuen sich viele Passagiere umso mehr auf den Landgang - und ärgern sich umso mehr, wenn dieser kürzer ausfällt als angekündigt. Ein Ehepaar musste auf sieben Stunden Singapur und vier Stunden Hongkong verzichten - und fand das so knapp, dass es Geld vom Veranstalter zurückforderte.

Doch das Paar geht leer aus, entschied das Amtsgericht Offenbach (Az.: 340 C 29/08, laut Deutscher Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden): Den Reisenden sei mit 14 Stunden in Singapur und zwölf Stunden in Hongkong noch genug Zeit für einen Stadtausflug geblieben. Die Verkürzungen seien "bloße Unannehmlichkeiten, die entschädigungslos hinzunehmen sind". Die kürzeren Liegezeiten waren der Reederei von den jeweiligen Hafenbehörden zwingend vorgeschrieben worden.

Auch auf anderen Schiffen gab es Stunk - wegen eines Hundes ...

Bild: AFP

25. März 2013, 15:19 2013-03-25 15:19:03

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