Startendes Flugzeug in Düsseldorf

Ist Fliegen gleich Rollen? Eine Airline meint ja, schließlich war ihre Maschine zwar nicht in der Luft, aber so gut wie: Sie rollte über die Startbahn. Daher konnten sich die Verantwortlichen der Fluggesellschaft gar nicht erklären, weshalb ein Passagier darauf beharrte, das Flugzeug habe gar nicht abgehoben. Und dann verlangte er auch noch Entschädigung, weil die Maschine erst 20 Stunden später tatsächlich abflog.

Der Reisende hatte einen Flug von Frankfurt am Main nach Las Vegas gebucht und es sah zunächst nicht nach einer Verspätung aus. Der Pilot setzte die Maschine pünktlich in Bewegung, doch auf dem Weg zur Startbahn stellte er fest, dass die Höhenruderanzeige defekt war. Er brach den Start ab. Der Passagier musste 20 Stunden warten, bis er endlich losfliegen konnte. Trotzdem wollte die Airline nicht zahlen. Zu Unrecht, urteilte das Frankfurter Landgericht: Ein Startversuch sei noch lange kein Abflug. Dafür müsse sich das Flugzeug dann doch in der Luft befinden.

Süddeutsche.de/kaeb/dpa_tmn/ReiseRecht aktuell/Az.: 31 C 961/11 (16)

Bild: dpa/dpaweb

25. März 2013, 15:19 2013-03-25 15:19:03

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