Kuriose Klagen

Langstreckenflüge können sehr, sehr lang werden, wenn Passagiere kaum die Beine ausstrecken und die Rückenlehne nur zentimeterweit verstellen können. So will ich nicht reisen, dachte sich eine deutsche Urlauberin und zahlte für einen Sitz in der "Comfort Class" drauf. Doch als sie Platz nahm, stellte sich ihr Flugzeugsessel als wenig komfortabel heraus: Er ließ sich nicht wie versprochen in eine angenehme Ruheposition bringen. Die Passagierin beschwerte sich bei der Flugbegleiterin, und diese versprach, den Defekt zu melden. Doch als die Urlauberin beim Rückflug zwei Wochen später wieder auf demselben Platz landete, war er so defekt wie zuvor.

Da reichte es der Frau, sie wollte einen Teil ihres Pauschalreisepreises zurück - und traf auf verständnisvolle Richter am Landgericht Frankfurt am Main, die ebenfalls der Meinung waren: Wer Komfort bucht, sollte auch bequem reisen können. Weil der Mangel auch noch auf Hin- und Rückflug auftrat, wurde die Klägerin mit einem Tag vom Gesamtreisepreis entschädigt, in ihrem Fall 356 Euro.

Wann ist fliegen wirklich fliegen, fragte sich eine Airline im nächsten Fall ...

Süddeutsche.de/kaeb/dpa_tmn/Reiserecht aktuell/Az.: 2-24 O 31/12

Bild: Herbert Kratky - Fotolia

25. März 2013, 15:19 2013-03-25 15:19:03

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