Das Hotel am Strand entpuppt sich als Altenheim, auf der Safari sehen die Urlauber öfter Ungeziefer als Löwen und der Passagier in der nächsten Reihe hält mit seinem Tod wieder den ganzen Flugbetrieb auf - nach dem Urlaub zieht es manche Touristen vor Gericht, mal mehr, mal weniger berechtigt: Seltsame Klagen in Bildern.
Das haben wir uns aber viel wärmer vorgestellt, moserte ein Ehepaar. Es hatte eine 33-tägige Schiffspassage von Vancouver nach Auckland gebucht, und das in einer Veranda-Suite. So eine Kreuzfahrt kostet, nämlich knapp 25.670 Euro für das Paar, Flüge inklusive. Wer so viel Geld für eine Reise zahlt, will nicht nur etwas erleben, sondern sich dabei auch wohlfühlen. Doch das gelang den Urlaubern einfach nicht. Schuld war die Kabine, genauer gesagt das Kabinen-Klima: Ihnen war zu kalt.
Die Temperatur sei nie über 20 Grad Celsius gestiegen (übrigens für Heizungsbauer durchaus noch im Bereich der Wohnzimmer-Wohlfühltemperatur). Außerdem sei ständig kühle Luft in den Raum geweht, die Anlage konnten sie in der Kabine nicht regulieren. Da kann sich doch niemand entspannen, murrte das Paar und klagte auf Minderung des Reisepreises sowie Schadenersatz ob der "unangenehmen Atmosphäre". Das Oberlandesgericht sprach den enttäuschten Touristen 1500 Euro Rückzahlung zu, jedoch keinen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden. Vielleicht hätte das Paar die Kabine einfach öfter verlassen sollen.
Im nächsten Fall hatte sich eine deutsche Urlauberin für ihren Langstreckenflug einen teureren Platz in der Komfortklasse gegönnt. Doch der Sitz war defekt. Nun hoffte die Passagierin zumindest auf einen bequemeren Rückflug. Vergeblich.
Süddeutsche.de/kaeb/dpa_tmn/ReiseRecht aktuell/Az.: 5 U 1501/11
Bild: dpa25. März 2013, 15:19 2013-03-25 15:19:03 © Süddeutsche.de/kaeb, dd, jobr