Fundstücke an US-Airports:Schatz, hast du an die Todeskralle gedacht?

Kaum zu glauben, was Passagiere in den USA alles ins Handgepäck packen. Da wirkt eine goldene Handgranate fast schon normal.

Längst nicht alle Flugpassagiere wissen, was man im Handgepäck transportieren darf. Das zeigen Fotos der US-Transportsicherheitsbehörde TSA auf Instagram. Sie veröffentlichte im sozialen Netzwerk die kuriosesten Fundstücke des Jahres aus den Sicherheitskontrollen an US-Flughäfen.

"Wir sind ziemlich sicher, dass das kein Brieföffner ist", schreibt TSA zu einem Drachenfinger-Messer, das in Atlanta entdeckt wurde. "Was auch immer es ist, es gehört ins eingecheckte Gepäckstück."

Ob eine "postapokalyptische mit Patronen geschmückte Maske" neben Socken und Zahnbürste tatsächlich auf die Packliste gehört, fragten sich die Sicherheitsbeamten bei diesem Passagier aus Miami. Hängen geblieben ist sie übrigens wegen der nachgebildeten Munition, Gasmasken wären im Handgepäck erlaubt.

In eine ähnliche Kategorie gehören Handgranaten - auch wenn es unechte Dekorationsobjekte sind. Sie gehörten weder ins Handgepäck noch ins eingecheckte Gepäck, erklärt TSA, denn diese müssten von Sprengstoffexperten untersucht werden, was eine Weile dauere und sogar eine Evakuierung des Terminals auslösen könne.

Auch keine gute Idee: eine Weihnachtslichterkette aus Patronenhülsen. Sie wurde am internationalen Flughafen Newark Liberty in New Jersey aus dem Verkehr gezogen.

Ein Sai, eine japanische Stichwaffe, die aus den "Teenage Mutant Ninja Turtles"-Filmen bekannt ist, darf mit ins Flugzeug, aber nur im abgegebenen Gepäck - entdeckt am Flughafen in Boise, Idaho.

Diese lebensgroße Puppe hingegen durfte nach der Röntgenkontrolle am internationalen Flughafen in Atlanta in die Flugzeugkabine: Sie ist ein Requisit aus dem Horrorfilm "The Texas Chain Saw Massacre".

Wer vor seinem nächsten Flug sichergehen will, dass sich nichts Verbotenes im Handgepäck befindet und er schnell durch die Kontrollen kommt, schaut sich das Video der Berlin Airports an.

Dieser Artikel erschien zuerst im Tages-Anzeiger vom 27.12.2016.

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