Flugreisen: Rauswurf aus dem Flieger:Hosen hoch - oder raus!

Hosen, die zu tief hängen, Fluggäste, die zu stark schwitzen oder auf Beinfreiheit beharren: Warum Passagiere des Flugzeugs verwiesen wurden - und wie sich eine Airline gegen renitente Reisende wappnet.

Daniela Dau

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Fluggesellschaft USA Passagiere Rauswurf

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Hosen hoch!

Es sind schon Leute des Flugzeugs verwiesen worden, weil sie zu wenig Kleidung am Leib trugen, doch das war nicht das Problem eines jungen Mannes auf dem Flughafen San Francisco. Komplett angezogen musste er eine Maschine der US-Fluggesellschaft Southwest Airlines trotzdem wieder verlassen - die Art und Weise, wie er seine Hose trug, hatte der Crew nicht zugesagt.

"Die Unterwäsche bedeckte seine Geschlechtsteile, aber seine Hose hing tiefer als die Unterhose, dadurch konnten die Reisenden alles sehen", beschrieb ein Polizist im US-Fernsehen den bei vielen jungen Leuten beliebten sogenannten "Baggy-Style". Weil der Mann trotz Aufforderung durch die Flugbegleiter nicht sofort seine Hosen hochgezogen hatte, schaltete der Pilot die Polizei ein. Beamte nahmen den Passagier noch auf dem Flughafen fest, erst einen Tag später kam er gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 10.000 Dollar (etwa 7000 Euro) auf freien Fuß.

Der 20-Jährige, ein Football-Spieler der Universität von New Mexico, sagte dem Sender ABCNews, er habe zwei große Taschen getragen und konnte daher nicht sofort reagieren. An seinem Platz habe er dann die Hosen hochgezogen - zu spät.

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Zu fett zum Fliegen

Übergewichtige, die mit der US-Fluglinie Southwest Airlines fliegen wollen, müssen zwei Plätze buchen - oder sie kommen nicht mit. So erging es dem beleibten Hollywood-Regisseur Kevin Smith ("Chasing Amy"). In Kenntnis der Bestimmungen hatte er für sich auf einem Flug von Oakland nach Burbank in Kalifornien zwei Sitzplätze gebucht. Er entschied sich aber kurzfristig für einen früheren Flug, auf dem aber nur noch ein Platz frei war. Laut Smith habe er beide Armlehnen nach unten klappen und seinen Sicherheitsgurt schließen können - Kriterien, die von der Fluggesellschaft für den Transport übergewichtiger Passagiere und den Komfort der benachbarten Fluggäste festgelegt wurden. Doch der Pilot war anderer Ansicht, Smith musste aussteigen.

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Die lieben Kleinen

Kinderlaute mögen oft lieblich klingen, können auf engstem Raum allerdings schnell unerträglich werden. Die US-Airline AirTran verwies eine Familie noch vor dem Start aus einem Flugzeug mit Ziel Fort Myers, Florida: Die dreijährige Tochter hatte ihre Eltern geschlagen und sich geweigert, sich auf ihren Sitz zu setzen. Auch auf einem Inlandsflug der Southwest Airlines in den USA hatte eine Mutter Probleme, ihr mitreisendes Kind zu bändigen. Ihr zweijähriger Sohn schrie auf dem Weg des Fliegers zur Startbahn fortlaufend "Los, Flugzeug, los!" und "Ich will Papa!". Da entschloss sich die genervte Crew, zurück ans Gate zu rollen - Mutter und Kind mussten das Flugzeug verlassen.

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Kung Fu in der Kabine

Wie man renitente Passagiere schnell gefügig macht, lernen Flugbegleiter der Hongkong Airlines seit neuestem auf firmeninternen Fortbildungen: Die Fluggesellschaft lud verpflichtend zu Unterrichtsstunden in Wing Chun ein, einer Form des Kung-Fu. Die Maßnahme zeigte erste Erfolge: So konnte eine Stewardess einen betrunkenen, übergewichtigen Passagier mit wenigen Griffen außer Gefecht setzen.

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Der Preis für den Schweiß

Schweißgebadet erwischte ein Deutscher gerade noch seinen Rückflug von Honolulu Richtung Deutschland. Doch die British-Airways-Crew und Mitreisende rümpften die Nase, der Mann musste mitsamt seiner Frau wieder aussteigen. Seine Heimreise konnte er - nach einer Nacht im Hotel und mit einem frischen Hemd - erst am nächsten Tag antreten. Der Rauswurf hatte ein gerichtliches Nachspiel: Mit einer Klage auf Schadenersatz wegen Verdienstausfall und "entgangener Urlaubsfreuden" zog der Passagier bis vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) und verlangte insgesamt 2200 Euro. Doch das Gericht entschied, dass British Airways lediglich für die Übernachtungskosten in Höhe von rund 260 Euro aufkommen muss. (Aktenzeichen: 18 U 110/06)

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Mehr Platz!

Ein Passagier fühlte sich durch die zurückgeklappte Rückenlehne seines Vordermannes seiner Beinfreiheit beraubt und verlangte einen anderen Sitzplatz. Als der Flugbegleiter seinen Wunsch nicht erfüllen konnte, zettelte der Fluggast einen Streit an und kündigte vorsorglich an, sich auch nach dem Start der Maschine auf dem Weg von Fuerteventura nach Berlin weiter beschweren zu wollen. Da reichte es dem Kapitän: Kraft seiner Hoheitsbefugnisse warf er den Mann aus der Maschine.

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Hüllenlos

Kurz nach dem Start einer Iberia-Maschine auf dem Flug von Madrid nach München begann ein Passagier plötzlich, sich seiner Kleidung zu entledigen. Als Flugbegleiterinnen ihn aufforderten, damit aufzuhören, ging der Mann auf die Crew los und schloss sich anschließend in der Bordtoilette ein. Der Pilot flog daraufhin nach Madrid zurück, dort wurde der Passagier von der Polizei abgeführt.

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Falsche Sitzordnung

Stundenlang hielt ein Scheich aus Katar eine mit 117 Passagieren besetzte British Airways Maschine auf dem Mailänder Flughafen Linate auf: Der Scheich wollte nicht akzeptieren, dass drei Frauen aus seinem Gefolgen neben ihnen unbekannten Männern platziert worden waren. Er diskutierte zunächst mit dem Bordpersonal und klopfte schließlich an die Tür des Cockpits, um sich bei den Piloten zu beschweren. Nachdem selbst der Vermittlungsversuch eines Diplomaten aus Katar keine Lösung brachte, verwies der Pilot die Herrscherfamilie des Flugzeugs.

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Wer sich nicht anschnallt, fliegt!

Schon vor dem Start hatten die Mitglieder einer Reisegruppe einen auffälligen Geruch in der Flugzeugkabine bemerkt. Als es schließlich losgehen sollte, weigerten sich die 146 Teilnehmer, sich hinzusetzen und anzuschnallen. Der Reiseleiter erklärte dem Piloten, er habe seine Gruppe "nicht mehr im Griff" und befürchte eine Panik, sollte das Flugzeug abheben. Da entschloss sich der Kapitän, den Start abzubrechen. Die Gruppe musste das Flugzeug verlassen und klagte gegen die Fluggesellschaft auf Schadenersatz für Ersatztickets und Transferkosten - zu Unrecht. Der Pilot habe richtig gehandelt, entschieden die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 13 U 231/09). Damit die Airline ihre vertragsgerechte Beförderungsleistung erbringen könne, dürften die Reisenden nicht gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen.

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Unter Drogen

Acht niederländische Touristen veranstalteten auf dem Rückflug aus dem Thailand-Urlaub an Bord eine Drogen-Party. Sie seien über Sitzreihen gesprungen, hätten die Crew beleidigt, Anweisungen missachtet und ungeniert Drogen konsumiert, berichtete die Bundespolizei. Nach der Landung in Düsseldorf erwartete die Randalierer ein vom Piloten über Funk angefordertes Polizeiaufgebot.

© sueddeutsche.de/dpa/AP/AFP/New York Times//dd/kaeb/boen
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