Dank einer neuen EU-Richtlinie sollen trügerische Ticketangebote wie "Ein-Euro-Flüge" der Vergangenheit angehören. Doch es gibt ein Hintertürchen für die Airlines.

Fluglinien dürfen Reisende künftig nicht mehr mit irreführenden Angeboten locken. Am Samstag treten europaweit neue Transparenzvorschriften für Flugpreise in Kraft, wie die EU-Kommission mitteilte.

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(© Foto: ddp)

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Nach der im Juli vom EU-Parlament verabschiedeten Richtlinie müssen bei der Veröffentlichung von Preisen, ob auf Plakaten oder im Internet, stets alle unvermeidlichen Steuern und Gebühren angegeben werden.

Für als vermeidbar eingestufte Aufschläge etwa für Gepäck gilt dies allerdings nicht zwingend. "Fakultative Zusatzkosten" müssen nach dem Beschluss des Parlaments vom Juli erst bei Beginn der Buchung mitgeteilt werden. Dazu zählten auch die vor allem von Billig-Airlines häufig erhobenen Zuschläge für Koffer, die nicht ins Handgepäck passen, wie ein Kommissionsexperte erläuterte.

Hingegen sei die bei der Online-Buchung gängige Praxis, Kreditkartengebühren erst in letzter Sekunde vor dem Zahlvorgang anzuzeigen, künftig nur noch dann legal, wenn auch alternative Zahlmöglichkeiten zur Verfügung stünden.

Damit solche Zusatzkosten den Verbrauchern nicht untergejubelt werden, verbietet die Richtlinie auch, in Online-Buchungsformularen vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen in der Hoffnung, dass der Kunde es nicht merkt.

Nach den neuen Vorschriften muss der Buchungsvorgang so gestaltet sein, dass die Kunden kostenpflichtige Zusatzleistungen aktiv bestellen und nicht abwählen müssen.

Auf das Kleingedruckte achten

Allerdings können Fluggesellschaften wohl auch künftig mit einem fettgedruckten Niedrigpreis werben und die Zusatzkosten durch kleineren Druck zu verschleiern versuchen. Die Richtlinie enthält zur Präsentation der einzelnen Preisbestandteile nämlich keine eindeutigen Vorgaben.

Es heißt darin lediglich: "Die in jedweder Form - einschließlich im Internet - veröffentlichten Flugpreise, die direkt oder indirekt an die Reisenden gerichtet sind, beinhalten alle zur Zeit der Veröffentlichung bekannten anwendbaren Steuern, obligatorischen Gebühren, Aufschläge und Entgelte."

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(AP/dd)