Dank einer neuen EU-Richtlinie sollen trügerische Ticketangebote wie "Ein-Euro-Flüge" der Vergangenheit angehören. Doch es gibt ein Hintertürchen für die Airlines.
Fluglinien dürfen Reisende künftig nicht mehr mit irreführenden Angeboten locken. Am Samstag treten europaweit neue Transparenzvorschriften für Flugpreise in Kraft, wie die EU-Kommission mitteilte.
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(© Foto: ddp)
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Nach der im Juli vom EU-Parlament verabschiedeten Richtlinie müssen bei der Veröffentlichung von Preisen, ob auf Plakaten oder im Internet, stets alle unvermeidlichen Steuern und Gebühren angegeben werden.
Für als vermeidbar eingestufte Aufschläge etwa für Gepäck gilt dies allerdings nicht zwingend. "Fakultative Zusatzkosten" müssen nach dem Beschluss des Parlaments vom Juli erst bei Beginn der Buchung mitgeteilt werden. Dazu zählten auch die vor allem von Billig-Airlines häufig erhobenen Zuschläge für Koffer, die nicht ins Handgepäck passen, wie ein Kommissionsexperte erläuterte.
Hingegen sei die bei der Online-Buchung gängige Praxis, Kreditkartengebühren erst in letzter Sekunde vor dem Zahlvorgang anzuzeigen, künftig nur noch dann legal, wenn auch alternative Zahlmöglichkeiten zur Verfügung stünden.
Damit solche Zusatzkosten den Verbrauchern nicht untergejubelt werden, verbietet die Richtlinie auch, in Online-Buchungsformularen vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen in der Hoffnung, dass der Kunde es nicht merkt.
Nach den neuen Vorschriften muss der Buchungsvorgang so gestaltet sein, dass die Kunden kostenpflichtige Zusatzleistungen aktiv bestellen und nicht abwählen müssen.
Auf das Kleingedruckte achten
Allerdings können Fluggesellschaften wohl auch künftig mit einem fettgedruckten Niedrigpreis werben und die Zusatzkosten durch kleineren Druck zu verschleiern versuchen. Die Richtlinie enthält zur Präsentation der einzelnen Preisbestandteile nämlich keine eindeutigen Vorgaben.
Es heißt darin lediglich: "Die in jedweder Form - einschließlich im Internet - veröffentlichten Flugpreise, die direkt oder indirekt an die Reisenden gerichtet sind, beinhalten alle zur Zeit der Veröffentlichung bekannten anwendbaren Steuern, obligatorischen Gebühren, Aufschläge und Entgelte."
(AP/dd)
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Ich habe z. Bsp. jetzt schon einen Flug mit Air Berlin von Düsseldorf nach Bangkok für Oktober 2009 gebucht incl. 95,-- Kerosinzuschlag. In Anbetracht der permanent gefallenen Ölpreise beginnen nun vereinzelt die Airlines mit der Senkung des Kerosinzuschlags. Mal angenommen bis Oktober 2009 wäre der Kerosinzuschlag weggefallen,hätte ich dann das Recht auf Rückerstattung dieser 95,-- , oder verschwindet der Betrag sang- und klanglos in den tiefen Taschen der Airlines?
Es geht bei den Aufschlägen auf den "Grundpreis" ja nicht um 10 oder 20 Prozent - häufig betragen die Zusatzkosten ein Mehrfaches der Werbepreise.
So sind dann die vermeintlichen Billigfluglinien oft weit aus teurer als die Lufthansa, die sich diese Betrügereien weitgehend schenkt.
Ein Ende hätte diese Praxis vermutlich erst dann, wenn jeder Fluggast das Recht hätte, zum beworbenen Preis ohne Kleingedrucktes zu fliegen und mindestens einen Koffer je beispielsweise 15 Kilogramm mitzunehmen. Und zwar mit dem jederzeitigen Recht, alle bei der Buchung zugeschlagenen Gebühren etc. ohne Verfahren zurück zu verlangen. Sprich: Wenn die Rechtsmittel von der Fluglinie eingelegt werden müssten, um mehr zu kassieren, nicht vom betrogenen Fluggast. Ruckzuck wären die größten Betrüger ehrlich oder weg vom Fenster. Schade wäre es nicht drum.