Nach der Urabstimmung der Flugbegleiter stehen bei der Lufthansa die Zeichen auf Streik. Was Passagiere jetzt wissen müssen.
Mehrheitlich haben sich die 16.000 Flugbegleiter der Lufthansa im aktuellen Tarifkonflikt für Streik ausgesprochen. Wann und wo der stattfinden soll, steht noch nicht genau fest. Das sollten Passagiere aber vorab wissen:
(© Foto: dpa)
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- Bei Verspätungen hat der Passagier Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, auf zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails.
- Als Verspätung gelten zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 Kilometer, drei Stunden zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, und vier Stunden bei über 3.500 Kilometern. Bei mehr als fünf Stunden kann sich der Fluggast dem Europäischen Verbraucherzentrum zufolge unabhängig von der Entfernung zum Zielort den Preis innerhalb von sieben Tagen erstatten lassen.
- Wer am Flughafen erfahre, dass seine Verbindung gestrichen sei, habe die Wahl, den Ticketpreis erstattet zu bekommen oder anderweitig zum Ziel befördert zu werden. Die Fluggesellschaft müsse eine alternative Beförderung unter gleichen Reisebedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermöglichen.
- Wer bei Annullierung auf die Weiterreise verzichtet, muss laut dem Zentrum das Ticket erstattet bekommen und hat je nach Streckenlänge Anspruch auf eine Ausgleichsleistung zwischen 250 und 600 Euro. Die Fluggesellschaften verwehren diese aber oft mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände. Ob Streiks beim eigenen Personal dazu gehören, ist ungeklärt.
- Das Verbraucherzentrum rät grundsätzlich, sich bei Flugannullierung den konkreten Grund am Flughafen schriftlich bestätigen zu lassen. Damit könnten Kunden ihre Rechtsposition verbessern, wenn es um eine mögliche Entlastung der Fluggesellschaft geht. Wer sich offiziell beschweren will, muss sich dazu an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.
(AP/dd)
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