Zugreisen zu Schnäppchenpreisen sollten die Kunden bekommen. Nun ärgern sich viele. sueddeutsche.de sprach mit einem Verbraucherschützer.
Seit dem 1. August versteigert die Bahn beim Internetauktionshaus Ebay Tickets. Einige Gutscheine konnten ab einem Mindestgebot von einem Euro ersteigert werden. Der Großteil wird jedoch zu einem Festpreis zum Sofortkauf angeboten. Ein Widerrufsrecht schließt die Bahn aus, und die Gutscheine verfallen am 31. Oktober.
Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. (© Foto: Verbraucherzentrale Berlin)
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Ronny Jahn, Jurist und zuständig für unlauteren Wettbewerb bei der Verbraucherzentrale Berlin, hat vor, die Bahn wegen ihrer Praxis bei dieser Aktion abzumahnen.
sueddeutsche.de: Herr Jahn, Kunden beschweren sich darüber, dass sie bei einer Aktion der Bahn im Internetauktionshaus Ebay zu viel für Bahntickets bezahlt hätten. Gutscheine für deutschlandweite Bahnfahrten kamen für fast 200 Euro unter den Hammer. Dieselben Tickets konnte man daraufhin zum Festpreis von 66 Euro sofort kaufen.
Ronny Jahn: In diesem Punkt machen wir der Bahn keinen Vorwurf. Es war angekündigt, dass diese Tickets für einen Preis von 66 Euro zum Sofortkauf angeboten würden. Wenn Tickets bei einer Versteigerung einen höheren Preis erzielen, kann man das dem Anbieter nicht vorwerfen. Sonst dürfte er grundsätzlich keine Auktion veranstalten. Das wäre absurd.
sueddeutsche.de: Der zweite Vorwurf richtet sich dagegen, dass die Bahn bei ihren Angeboten ein Widerrufsrecht ausgeschlossen hat.
Jahn: Hier setzen wir als Verbraucherschützer an. Grundsätzlich muss ein kommerzieller Anbieter bei Online-Verkäufen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumen und auch darauf hinweisen. Sonst gilt die Möglichkeit ohne besondere Gründe zu widerrufen sogar unbefristet.
Es gibt zwar einen Ausnahmetatbestand für Beforderungsverträge, wenn die Leistung für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum versprochen wird und es um eine konkrete Reiseleistung geht. Dabei will man unter anderem die Veranstalter von Pauschalreisen schützen, die Vorkehrungen für die Reise treffen müssen.
Meiner Ansicht nach ist der Vertragsgegenstand bei den hier angeboteten Gutscheinen aber keine konkrete Fahrt. Der Reisende sucht sich selbst aus, wann und mit welchem Zug er fährt.
sueddeutsche.de: Auch die Gültigkeit der Gutscheine ist ein Thema. Sie können nur bis zum 31. Oktober eingelöst werden.
Jahn: Diese Befristung ist unserer Meinung nach ebenfalls unzulässig, wenn es keinerlei Erstattung gibt. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit Telefonkarten entschieden, dass ein solcher Verfall ungültig ist, wenn damit das bezahlte Geld für den Verbraucher einfach verloren geht.
sueddeutsche.de: Sie haben vor, die Bahn abzumahnen. Was erwarten Sie von ihr?
Jahn: Wir verlangen eine Unterlassungserklärung von der Bahn, in der sie sich dazu verpflichtet, solche Auktionen in Zukunft anders zu gestalten. Dies würde dann auch rückwirkend für die bereits ersteigerten Tickets gelten.
- Zugreisen Bahn versteigert Tickets bei Ebay 30.07.2008
(sueddeutsche.de/lala)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
Träumen, planen, reisen
Der eigentliche Skandal wird überhaupt noch nicht zur Kenntnis genommen:
Die Bahn schließt Widerruf, Rücknahme, Umtausch, Erstattung sowie Umbuchung aus, verbietet aber gleichzeitig den Verkauf der Tickets.
Punkt 6 der AGB-Ergänzung für die Ebay-Tickets:
"Die entgeltliche Weitergabe der Fahrkarten ist ausgeschlossen und macht die Fahrkarten ungültig. "
Auf bahn.de, FAQ-Seite zu den Ebay-Auktionen, antwortet die Bahn auf die Frage:
Was passiert mit meiner Fahrkarte, wenn ich kurzfristig erkranke?
"Vor Fahrtantritt können Sie ungenutzte Fahrkarten unentgeltlich eitergeben."
Ich darf im Krankheitsfall meine Karten verschenken oder wegschmeißen. Aber ich darf sie nicht im Kleinanzeiger anbieten, einem interessierten Kollegen verkaufen oder am Schwarzen Brett des Supermarktes einen Aushang machen. Das darf doch wohl nicht wahr sein!
Lediglich ein Hintertürchen bleibt mir: ich darf die Tickets bei Ebay anbieten, und nur dort! Und nur gegen zusätzliche Verkaufsgebühren. Dabei habe ich keine Ahnung, wie ich das anstellen soll.
Das "Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg" ist eigentlich Erklärung genug, denn genau das ist passiert: Die Leute haben Fahrkarten ersteigert und einen Preis geboten, der ihnen gerecht vorkam. Dass die gleichen Karten kurze Zeit später billiger wurden - das passiert mit anderen Dingen auch. Mein erstes Laptop kostete damals 2400, heute ab 400 erhältlich. Ja und? Letztlich beklagen die Leute die eigene Unfähigkeit, Preise zu beurteilen.
Die Verbraucherschützer sollten ruhig auch mal schauen, ob es sein kann/darf, dass die Bahn erst massig Bahncards verkauft, nur um sich dann massig Sondertarife auszudenken, bei denen mir meine Bahncard rein gar nichts bringt. Da fühle ich mich auch, um es vorsichtig auszudrücken, veralbert.
... günstig bahnfahren zu können, glaubt auch PCs oder Unterhaltungselektronik im MediaMurks gübnstig einkaufen zu können. Nur zu!
die Hutschnur hoch, wenn ich beim DB-Ebay-Account die schlechten Bewertungen von irgendwelchen Hirnis lese, die darüber greinen, zuviel bezahlt zu haben für ihre Tickets. Wort wie "nicht fair" fallen da :). Die beklagen nur ihre eigene Beschränktheit, milde ausgedrückt. Erst überlegen, dann recherchieren, dann kaufen. Und nicht am Ende jammern.
Paging