Von Stephanie Sartor, Berlin

Die Bundesregierung will die Bahn bei 60-minütigen Verspätungen zur Kasse bitten. Doch Fahrgastverbände halten die neue Regelung für zu lasch.

Heidi Tischmann hat viel zu tun. Die Leiterin der Schlichtungsstelle des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) bearbeitet jährlich 1300 Beschwerden von Bahnkunden, deren Zug enorm verspätet war. Für das nächste Jahr rechnet sie mit deutlich mehr Beschwerden, denn Zugreisende sollen neue Rechte erhalten, die sie auch durchsetzen müssen. Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung einen Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz, das im Mai 2009 in Kraft treten soll.

Bahnsteig, AP

Mit dem neuen Gesetz soll EU-Recht umgesetzt werden. (© Foto: AP)

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Danach bekommen Fahrgäste bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde einen Teil ihres Geldes zurück. Fahrgastverbände jedoch kritisieren den Entwurf als nicht ausreichend. Auch Heidi Tischmann ist unzufrieden: "Das Gesetz geht nicht weit genug. Eine Erstattung sollte es bereits nach 30 Minuten Verspätung im Fernverkehr geben." Schon seit zehn Jahren kämpft der VCD für eine gesetzliche Regelung für Bahnkunden - der bisherige Entwurf enttäusche aber. "Wir hoffen, dass es im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen gibt", sagt Tischmann.

Doch momentan scheint es, als würde sie vergebens hoffen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries machte unmissverständlich deutlich, dass der Gesetzesentwurf an die bereits verabschiedete EU-Verordnung anknüpfen werde. Und die sehe nun einmal keine Entschädigung nach einer 30-minütigen Verspätung vor. "Wir wollen in Deutschland kein Sonderrecht, das würde falsche Signale an das restliche Europa senden", erklärt die Ministerin.

Im Nahverkehr allerdings gibt es eine Abweichung von der europäischen Regelung: Fahrgäste dürfen ab einer Verspätung von 20 Minuten einen schnelleren und teureren Zug benutzen. Außerdem sollen Taxikosten erstattet werden, wenn kein Zug mehr fährt.

Doch das reicht auch Hartmut Buyken vom deutschen Fahrgastverband Pro Bahn nicht. Ihm wäre ein deutlich schärferes Gesetz lieber gewesen. So fordert auch er eine Entschädigung nach bereits einer halben Stunde Verspätung. "Nach einer Stunde 25 Prozent der Fahrpreises erstattet zu bekommen, entspricht ja beinahe dem, was die Bahn heute schon anbietet", kritisiert er. Wichtig ist Buyken zudem, dass die neuen Regeln einheitlich für alle Eisenbahnunternehmen gelten.

Zumindest in diesem Punkt muss ihn Zypries nicht enttäuschen: In der Regelung sollen alle Unternehmen berücksichtigt werden: "Wenn die Odenwaldbahn nach Frankfurt Verspätung hat und ich meinen ICE nach Berlin nicht mehr erwische, bekomme ich künftig nicht nur die Fahrkarte der Odenwaldbahn erstattet, sondern auch die des Fernverkehrszuges der Deutschen Bahn", erklärt die Ministerin.

Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Auch in einigen Ländern gibt es bereits Forderungen nach Entschädigungen bei kürzeren Verspätungen. Zypries hat angesichts dieser Wünsche nur eine Lösung vor Augen: "Die beste Variante wäre, die Züge hätten keine Verspätungen mehr."

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(sueddeutsche.de/beu)