Ein Kommentar von Daniela Kuhr

Geld zurück bei unpünktlichen Zügen - Der Gesetzentwurf klingt phantastisch. Der Haken: Die Bahn versteht sich nur zu gut auf Ausflüchte.

Es hört sich gut an: Bahnfahrer haben von kommendem Mai an mehr Rechte, verkündet Justizministerin Brigitte Zypries. Kommt der Zug eine Stunde zu spät, soll es ein Viertel des Fahrpreises zurückgeben, bei zwei Stunden sogar die Hälfte. Das klingt phantastisch. Doch was es tatsächlich bringt, muss sich erst noch zeigen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Bahn machen skeptisch.

Verspätung, ddp

Wer unpünktlich ankommt, will nicht noch auf den Schaffner warten, um die Verspätung zu dokumentieren. (© Foto: ddp)

Anzeige

Auch in der Vergangenheit hatte das Unternehmen schon für gewisse Fälle im Fernverkehr einen Anspruch auf Entschädigung vorgesehen. Dazu hatte es sich mehr oder weniger freiwillig selbst verpflichtet.

In der Praxis aber haben viele Kunden erfahren müssen, dass sich die Bahn bei Verspätungen herausredet und erklärt, warum sie diesmal wirklich nichts dafür könne. Mal ist es der Oberleitungsschaden, der die Weiterfahrt "auf unbestimmte Zeit" verzögert. Mal liegt ein Baum auf den Gleisen, oder es hat irgendwo ein Blitz eingeschlagen. Außerdem ist der Schaffner, der die Verspätung auf der Fahrkarte dokumentieren soll, selten zur Stelle, wenn es ans Aussteigen geht.

All das muss sich ändern, wenn das neue Gesetz tatsächlich eine Verbesserung bringen soll. Denn Fahrgäste, die bereits eine Stunde Verspätung haben, wollen nicht mehr mit dem Schaffner oder dem Angestellten am Schalter diskutieren, ob sie denn nun Anspruch auf Ersatz haben oder nicht. Sie wollen nur noch eines: nach Hause.

Die Hoffnung ruht daher auf dem Eisenbahnbundesamt und der neuen Beschwerdestelle, die die Bahn jetzt einrichten muss. Sie müssen dafür sorgen, dass die neuen Vorschriften nicht nur auf dem Papier stehen. Denn Rechte sind schön und gut. Sie nützen aber nur etwas, wenn sie auch durchsetzbar sind.

Leser empfehlen 

(SZ vom 2.10.2008/beu)