Geld zurück bei unpünktlichen Zügen - Der Gesetzentwurf klingt phantastisch. Der Haken: Die Bahn versteht sich nur zu gut auf Ausflüchte.
Es hört sich gut an: Bahnfahrer haben von kommendem Mai an mehr Rechte, verkündet Justizministerin Brigitte Zypries. Kommt der Zug eine Stunde zu spät, soll es ein Viertel des Fahrpreises zurückgeben, bei zwei Stunden sogar die Hälfte. Das klingt phantastisch. Doch was es tatsächlich bringt, muss sich erst noch zeigen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Bahn machen skeptisch.
Wer unpünktlich ankommt, will nicht noch auf den Schaffner warten, um die Verspätung zu dokumentieren. (© Foto: ddp)
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Auch in der Vergangenheit hatte das Unternehmen schon für gewisse Fälle im Fernverkehr einen Anspruch auf Entschädigung vorgesehen. Dazu hatte es sich mehr oder weniger freiwillig selbst verpflichtet.
In der Praxis aber haben viele Kunden erfahren müssen, dass sich die Bahn bei Verspätungen herausredet und erklärt, warum sie diesmal wirklich nichts dafür könne. Mal ist es der Oberleitungsschaden, der die Weiterfahrt "auf unbestimmte Zeit" verzögert. Mal liegt ein Baum auf den Gleisen, oder es hat irgendwo ein Blitz eingeschlagen. Außerdem ist der Schaffner, der die Verspätung auf der Fahrkarte dokumentieren soll, selten zur Stelle, wenn es ans Aussteigen geht.
All das muss sich ändern, wenn das neue Gesetz tatsächlich eine Verbesserung bringen soll. Denn Fahrgäste, die bereits eine Stunde Verspätung haben, wollen nicht mehr mit dem Schaffner oder dem Angestellten am Schalter diskutieren, ob sie denn nun Anspruch auf Ersatz haben oder nicht. Sie wollen nur noch eines: nach Hause.
Die Hoffnung ruht daher auf dem Eisenbahnbundesamt und der neuen Beschwerdestelle, die die Bahn jetzt einrichten muss. Sie müssen dafür sorgen, dass die neuen Vorschriften nicht nur auf dem Papier stehen. Denn Rechte sind schön und gut. Sie nützen aber nur etwas, wenn sie auch durchsetzbar sind.
(SZ vom 2.10.2008/beu)
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... ist das, wenn zwar mein eigentlicher Zug keine ausreichend hohe Verspätung hat, um "entschädigungsansprüchig" zu werden, ich aber trotzdem z.B. meinen Anschluss verpasse?
Ich fahre recht häufig mit der Bahn, und dieser Fall ist für mich eigentlich der Normalfall bei Verspätungen. Ich will gar nicht mehr zählen, wie oft ich wegen 5-10 Minuten Verspätung meinen Anschluss nicht mehr bekommen habe, und teils 1,5 Stunden am Bahnhof warten musste. Sowas ist dann auch weiterhin nicht regresspflichtig, richtig?
Na, ich polier schonmal mein Radl, damit bin ich ja inzwischen fast genauso schnell am Ziel... und gut für den Kreislauf ist's auch noch.
Schon nach bisherigem Recht ist die Bahn in vielen Fällen zu Erstattungen und anderen Ersatzhandlungen (bis hin zur Übernahme von Übernachtungskosten) verpflichtet. Ich bin im Jahr ca. 150 Tage mit der Bahn sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr unterwegs und habe zig-mal kleine und große Verspätungen erleben "dürfen". Habe ich jemals auch nur einen Cent Ersatz von der Bahn bekommen? Mitnichten!
Es ist müßig, hier die Vielzahl der Ausreden und Hürden aufzuzählen, aber sie lassen mich vermuten, dass sich auch mit geänderten Gesetzen real nichts ändern wird.
"Und die Beschwerdestelle: Jene "überarbeiteten" Mitarbeiter zeigen sich eher überfordert. "
... im Notfall wird man halt die Rechtsanwälte auf mißliebige Kunden hetzen. Spätestens da geben dann die meisten auf.
Vor nichts wird halt gemacht. Als Pendler versteht man den Reichtum an Ausflüchten für Verspätungen und vielen anderen Widrigkeiten
Verständnis und Geduld wird den Fahrgästen schon pauschal abverlangt, doch von der Bahn dieses zu erwarten - weit gefehlt........
Und die Beschwerdestelle: Jene "überarbeiteten" Mitarbeiter zeigen sich eher überfordert.
Lassen wir uns überraschen, ob sich überhaupt irgend etwas ändert?????