Die strengen Regeln, wie viel Flüssigkeit an Bord mitgenommen werden darf, sollen kommende Woche gelockert werden, und zwar EU-weit - doch offenbar machen nicht alle Länder mit.
Bei den umstrittenen Regeln zu Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck droht Passagieren ab kommender Woche Verwirrung statt Klarheit. Eine Regel für Transit-Passagiere erweise sich als "Mogelpackung", kritisierte Knut Fleckenstein, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament, denn sie werde nicht in allen Ländern umgesetzt. Passagiere müssten damit rechnen, dass sie beim Umsteigen auf verschiedene Regeln treffen, ob sie zum Beispiel Getränke mitnehmen dürfen.
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Generell dürfen in der EU derzeit nur begrenzt Flüssigkeiten (abgefüllt in 100-Millilitern-Behältern, insgesamt nur ein Liter) an Bord gebracht werden, die in transparenten Beuteln verpackt sind.
Diese Regel war 2006 aus Angst vor Attentaten mit als Flüssigkeit getarntem Sprengstoff eingeführt worden, sie wurde inzwischen bis April 2013 verlängert. Allerdings tritt am 29. April eine von der EU-Kommission als Erleichterung geplante Neuerung in Kraft.
Danach dürfen Transit-Passagiere, die aus Drittstaaten wie beispielsweise dem Jemen kommen und in einem EU-Land umsteigen, auch größere Mengen wie Weinflaschen mitnehmen. Diese müssen in Duty-Free-Shops gekauft und in speziellen Beuteln mitgeführt werden und sollen stichprobenartig in der EU kontrolliert werden.
Fleckenstein zufolge machen voraussichtlich mindestens sieben Länder Sicherheitsbedenken geltend, um so die Flüssigkeiten weiterhin ganz zu bannen. Dazu gehörten Großbritannien, Frankreich und Italien, die so die teuren Durchleuchtungsgeräte sparen könnten. Nur Deutschland, Dänemark und Schweden wollten offenbar die Neuregelung umsetzen.
Demnach dürfte etwa ein Deutscher, der aus dem Jemen über London nach Frankfurt fliegt, keine Flasche mitnehmen, ein Brite auf der Route von Jemen über Frankfurt nach London aber schon. Selbst letzteres sei aber nicht klar, weil Großbritannien aus Sicherheitsbedenken auch dies zu verhindern suchen könnte, sagte der Abgeordnete.
Darüber hinaus seien die Kontrollen an sich fragwürdig, sagte Fleckenstein. So könnten die Flüssigkeiten entweder nur durchleuchtet werden oder aber auch chemisch getestet. Dazu müsste der Wein dann schon auf dem Flughafen geöffnet werden. Eine Kommissionssprecherin bestätigte, dass Frankreich und Italien die neue Regelung nicht umsetzen wollten. Die Begründungen der Länder würden jedoch von der Kommission "sorgfältig" daraufhin geprüft, ob tatsächlich Sicherheitsgründe dahintersteckten.
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(AFP/kaeb)
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