EU-Richtlinie:Höhere Entschädigungen für Bahnkunden

Bei Verspätung oder Zugausfall können Bahnkunden laut einer EU-Richtlinie künftig auf großzügigere Erstattung pochen.

Die Koalition hat sich nach Angaben der Union auf verbesserte Rechte für Bahnfahrer geeinigt. Dabei habe die Union weitere Verbesserungen durchgesetzt, erklärten der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss, Günter Krings (beide CDU), in Berlin. Bahnfahrer können damit auf höhere Entschädigungen bei Zugverspätungen noch in diesem Jahr hoffen. Die Regelungen, die eine EU-Richtlinie umsetzen, waren zwischen SPD und Union lange umstritten.

Nach Angaben der Union entspricht die Einigung der Koalitionsfraktionen weitgehend einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Demnach bekommen Fahrgäste bei Verspätungen ihres Zuges ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden die Hälfte des Ticketpreises.

Auch muss die Bahn bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, wenn eine Übernachtung notwendig ist.

Bei den neuen Regelungen soll nicht mehr die Verspätung einzelner Züge, sondern die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort zählen: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er auch eine Entschädigung.

Im Nahverkehr bekommen Bahnkunden der Union zufolge das Recht, bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten einen anderen Zug - auch Intercitys oder ICE - zu nehmen.

Die Union wollte eigentlich durchsetzen, dass Bahnkunden bereits früher höhere Entschädigungen erhalten. Damit konnte sie sich nun offenbar nicht durchsetzen. Dafür erzielte sie nun nach Angaben von Gehb und Krings aber, dass Taxikosten unter bestimmten Umständen bis zu 80 Euro erstattet werden müssen, bislang sollte die Höchstgrenze bei 50 Euro liegen. Umsteigen aufs Taxi dürfen Bahn-Kunden etwa, wenn der letzte Zug eines Tages ausfällt.

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