Bei Verspätung oder Zugausfall können Bahnkunden laut einer EU-Richtlinie künftig auf großzügigere Erstattung pochen.
Die Koalition hat sich nach Angaben der Union auf verbesserte Rechte für Bahnfahrer geeinigt. Dabei habe die Union weitere Verbesserungen durchgesetzt, erklärten der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss, Günter Krings (beide CDU), in Berlin. Bahnfahrer können damit auf höhere Entschädigungen bei Zugverspätungen noch in diesem Jahr hoffen. Die Regelungen, die eine EU-Richtlinie umsetzen, waren zwischen SPD und Union lange umstritten.
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Nach Angaben der Union entspricht die Einigung der Koalitionsfraktionen weitgehend einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Demnach bekommen Fahrgäste bei Verspätungen ihres Zuges ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden die Hälfte des Ticketpreises.
Auch muss die Bahn bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, wenn eine Übernachtung notwendig ist.
Bei den neuen Regelungen soll nicht mehr die Verspätung einzelner Züge, sondern die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort zählen: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er auch eine Entschädigung.
Im Nahverkehr bekommen Bahnkunden der Union zufolge das Recht, bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten einen anderen Zug - auch Intercitys oder ICE - zu nehmen.
Die Union wollte eigentlich durchsetzen, dass Bahnkunden bereits früher höhere Entschädigungen erhalten. Damit konnte sie sich nun offenbar nicht durchsetzen. Dafür erzielte sie nun nach Angaben von Gehb und Krings aber, dass Taxikosten unter bestimmten Umständen bis zu 80 Euro erstattet werden müssen, bislang sollte die Höchstgrenze bei 50 Euro liegen. Umsteigen aufs Taxi dürfen Bahn-Kunden etwa, wenn der letzte Zug eines Tages ausfällt.
(AFP/dd)
Träumen, planen, reisen
Das darf nicht sein.
Dann ist die DB ja in kurzer Zeit pleite.
als ich wegen einer Entschädigung gefragt habe, hieß es Nah- und Fernverkehr würden getrennt behandelt, deswegen gäbe es nichts, obwohl die Verbndung über eine Stunde verpätet war. Würde mich interessieren, ob das immer noch gilt und der Etikettenschwindel weiterbetrieben wird.
Die EU hat's gerichtet, nicht die Bundesregierung. Wenigstens erkennt die SZ das an. Andere Zeitungen schreiben immer noch so als hätte der Bund agiert. Kein Wunder, dass beim Thema Europa das Volk völlig verblödet vor sich hin dämmert.
@DreiEm: Mulmiges Gefühl
Die Bahn fährt bereits heute im Nahverkehr, dank der Verspätungsgelder an den Freistaat, zum Unwohl des Kunden:
Defektes Triebfahrzeug bedeutet: Zuerst einmal Heizung & Klimaanlage aus.
Mit der restlichen Leistungskraft wie nur irgendwie möglich einigermaßen pünktlich am Ziel ankommen.
Gerade im Winter - bei dann höchstens 10 Grad im Wagon eine wahre Freude!!!
Offen gesagt bin ich nicht der große Bahn-Fahrer/-Fan. Die Kulanz-Regelungen bei der Bahn finde ich jedoch schon seit einiger Zeit ganz in Ordnung. Insbesondere im Vergleich zu den Regelungen im Flugverkehr.
25% Rückerstanttung bei 60 Minuten Verspätung ist m.E. gut. Beim Fliegen gibts ab 120 Minuten gerade mal ein Sandwich und ein Getränk und (hahaha - im Zeitalter von Handy, MobileMail etc.) das Anrecht auf Frei-Telefonate und E-Mails (in der Anzahl aber reglementiert!). Im Vergleich zu den Unannehmlichkeiten bei zwei(!) Stunden Flug-Verspätung ein Witz. Und für Vielflieger die sowieso in die Lounge gehen und dort frei Essen und Trinken können, gibts sozusagen gar keine Entschädigung.
@DreiEm: die Bedenken sind sicher nicht ganz unberechtigt, jedoch glaube ich nicht, dass die Gesellschaften das Unfallrisiko eingehen würden, sondern eher die Mehrkosten dann flächendeckend auf zu erhöhende Tarife umlegen werden.
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