EU-Gutachter zu Zusatzkosten im Flieger:Billig-Airlines dürfen Gepäck extra berechnen

Ferienverkehr am Flughafen in München, 2013

Fluggesellschaften sollen dem EU-Gutachter zufolge auf "klare, transparente und eindeutige Art und Weise" den Flugpreis und Extra-Gebühren mitteilen.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Im Billig-Flieger für das Gepäck extra bezahlen? Diese Praxis ist wohl rechtens. Zumindest ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes hat an dem Vorgehen nichts auszusetzen.

Das Flugticket in den Süden war ein Schnäppchen, doch dann kam die Extra-Rechnung fürs Gepäck. Und aus dem vermeintlichen Billigflug wurde schnell nur noch ein günstiger Flug. So ähnlich dürfte es einer spanischen Kundin der Airline Vueling ergangen sein, die die Fluggesellschaft daraufhin wegen 40 Euro verklagt hatte. In Spanien sind Zusatzkosten für Gepäck untersagt.

Nun hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg ein Gutachten vorgelegt - und Vueling Recht gegeben. Billig-Fluggesellschaften dürften auch künftig Zusatzkosten fürs Gepäck verlangen. Diese Art der Preis-Zusammensetzung dürfe in der EU nicht verboten werden.

Allerdings liegt die Krux ja darin: Die Unternehmen dürften selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen, heißt es in dem Gutachten weiter. Also kann der Passagier nicht von vornherein davon ausgehen, dass sein niedriger Flugpreis auch so niedrig bleibt.

Noch steht das Urteil des EuGH aus, es wird in einigen Monaten erwartet. Allerdings folgt das Gericht meist dem Gutachten seines Generalanwalts. Der schlägt dem EuGH vor, in seinem Urteil die im EU-Recht enthaltene Preisfreiheit für Fluggesellschaften zu bestätigen. Die einzelnen EU-Staaten hätten mit wenigen Ausnahmen kein Kontrollrecht mehr über das, was zum Grundpreis eines Flugscheins gehöre.

Allerdings gelte die Preisfreiheit nicht für das Handgepäck: Dies müsse kostenlos sein. Im Gegensatz zum aufgegebenen Gepäck entstünden keine Kosten für Aufgabe und Lagerung. Zudem gehöre die Möglichkeit, persönliche Gegenstände mitzuführen, zur Würde des Menschen. Ein spanisches Verbot von Zusatzkosten für Gepäck widerspreche auf dem internationalen Markt des Luftverkehrs auch der Notwendigkeit einheitlicher Rechtsvorschriften.

Immerhin betonte der Generalanwalt, dass es wichtig sei, dass die Fluggesellschaften zu Beginn einer Buchung auf "klare, transparente und eindeutige Art und Weise" mitteilten, wie sich der Flugpreis zusammensetze und was für Gepäck zu bezahlen sei. Dann dürfte der Schock hinterher nicht ganz so groß sein.

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