Verspätung, Überbuchung, Koffer weg: Trotz einer neuen EU-Richtlinie bleiben geschädigte Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche meist erfolglos.
Hundertausende Passagiere bleiben in der EU jährlich wegen Überbuchung oder annulierten Flügen am Boden. Andere müssen auf verspätete Maschinen warten oder suchen vergeblich nach ihrem Gepäck, das von der Airline verloren wurde.
Anzeige
Seit dem Februar 2005 sollte für die Leidtragenden alles besser werden. Die damals in Kraft getretene EU-Verordnung über die Rechte von Fluggäste sah klar definierte Rechte auf Entschädigungen vor.
Knapp zwei Jahre später aber macht sich Ernüchterung breit, wie eine Erhebung der Europäischen Verbraucherzentren zeigt: Wer seine Rechte durchsetzen will, muss auch heute noch einen bürokratischen Hürdenlauf auf sich nehmen - der nicht selten ergebnislos bleibt.
Der Anspruch auf Entschädigungen für geplatzte Flüge, die laut Verordnung je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro betragen, bleibe oft graue Theorie, klagt Fabien Fédy von der deutsch-französischen Verbraucherberatugsstelle Euro-Info in Kehl.
Die Verordnung enthalte zu viele Schlupflöcher, durch die sich Fluggesellschaften aus der Verantwortung stehlen könnten. So schließt der Text Entschädigungen immer dann aus, wenn ein Flug egen "außerordentlicher Umstände" ausgefallen ist. Als Beispiel dafür werden "politische Unstabilität", "Sichereitsrisiken", ungünstige Wetterbedingungen oder auch Streiks genannt. Dies sei "eine schwammige Formulierung, die viel Raum für Interpretation lässt", kritisiert der Jurist Fédy.
Kompliziertes Geflecht von Zuständigkeiten
Erschwert werden Beschwerden auch durch das komplizierte Geflecht an Zuständigkeiten. Grundsätzlich ist das Land für die Bearbeitung zuständig, in dem ein Flugzeug starten sollte. "Wenn etwa ein Deutscher in Paris mit einer spanischen Maschine abfliegen wollte und am Boden bleibt, muss er sich bei der französischen Behörde für zivile Luftfahrt (DGAC) beschweren", erläutert Fédy. Diese interveniere dann gegenüber der spanischen Luftlinie. "Doch wenn die nicht zahlen will, bleiben der DGAC meist die Hände gebunden".
In Deutschland ist die zuständige Stelle das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Dort wurden nach Angaben einer Sprecherin seit Inkrafttreten der Verordnung über 3200 Beschwerden eingereicht, von denen mehr als die Hälfte ausgefallene Flüge betrafen. Das LBA prüfe zunächst, ob die Beschwerde berechtigt sei.
Gegebenfalls fordere es die Fluglinie auf, eine Entschädigung zu zahlen. In wie vielen Prozent dies geschah, konnte die Sprecherin allerdings nicht genau beziffern. Zudem kann das Bundesamt nur Beschwerden prüfen, die Flugausfälle auf deutschen Airports betreffen. Wenn etwa eine Urlauberfamilie aus Berlin in Athen hängen bleibt, weil ein Flug ausfällt, wird der Fall an die griechische Beschwerdestelle verwiesen.
Wenig Aussichten bei länderübergreifenden Klagen
Gerade bei grenzüberschreitenden Klagen scheint die Chance auf Erfolg aber nicht gerade rosig: So wandten sich seit Inkrafttreten der fraglichen Verordnung über 1500 Passagiere mit Beschwerden über Verspätungen, verlorenes Gepäck oder ausgefallene Flüge an die Europäischen Verbraucherzentren, von denen es in jedem EU-Land eines gibt. In den meisten Fällen waren zuvor alle Beschwerden gegenüber den Fluggesellschaften oder den nationalen Aufsichtsbehörden erfolglos geblieben. In immerhin 16 Prozent der Fälle konnten die EU-Verbraucherzentren eine Entschädigung durchsetzen.
Oft bleiben aber alle Mühen vergebens. Diese Erfahrung musste etwa ein französisches Paar machen, das in London hängen blieb, nachdem eine irische Low-Cost-Gesellschaft kurzerhand den Rückflug gestrichen hatte. Freie Plätze gab es erst fünf Tage später, die beiden mussten also mit einer anderen Linie fliegen - für 707 Euro. Auf Nachfragen reagierte die Billigfluggesellschaft erst gar nicht. Der Fall wurde schließlich zu den Akten gelegt.
Erfolgreich oder enttäuschend - welche Erfahrungen haben Sie bei Reklamationen als Flugpassagier gemacht?
(sueddeutsche.de/AFP)
Träumen, planen, reisen
Am 4. April 2008 hätte es mit ETHIOPIAN AIRLINES über Addis Abeba nach Nairobi Kenia gehen sollen. Mit unseren Tickets sind wir dann zum Gate und da wurden wir schon mit dem Kommentar, haben Sie schon gehört wir haben eventuell Verspätung da die Maschine wegen eines technischen defektes in Belgien steht begrüßt. Die Verspätung kam, und zwar heftig.
Gegen 0.45 Uhr wurde dann mitgeteilt der Flug findet nicht statt wir müssen ins Hotel. Müde und mit unserem Sohn ging es dann in ein Motel in Frankfurt. Die Unterbringung durch die Airline war NICHT AKZEPTABLE. Meine Frau und ich mussten mit unserem Sohn in einem Bett schlafen, ein Babybett wurde verweigert mit dem Kommentar die airline hat das Zimmer so festgelegt.
Die Nacht ging vorüber und noch mehr Müde als am Vortag kamen wir wieder auf dem Flughafen an von wo aus unser Flieger um 10.00 Uhr endlich starten sollte. Um 13.00 ging es dann endlich los. Wir kamen dann nach ca. 7 Stunden Flug in Addis an, nur, unser Flug von da nach Nairobi hätte schon am selben Tag früh um 10.00 Uhr sein müssen Wieder ins Hotel, nach über 3 Stunden Wartezeit am Flughafen ohne Getränke, ohne Angebot etwas für uns oder unseren Sohn zu tun. Wir hatten zu dem Zeitpunkt bereits ein Problem mit Windeln.
Im Hotel das selbe Problem wie in Frankfurt, ich meine Frau unser Sohn aber nur 1 Bett. Es wurde uns Essen angeboten aber gleich mit dem Zusatz Kommentar das Kind bekommt nichts oder es muss für das Essen und das Trinken zahlen da er nur einen Teil des Flugpreises entrichtet hat. Kurz gesagt, uns wurde Wasser und Essen für das Kind verweigert da ETHIOPIAN AIRLINES dies nicht bezahlen würde. In Euro durfte ich nicht zahlen und die Wechselstube konnte zu der Zeit (Nachts um 0.00 Uhr) nicht wechseln.
Auch diese Nacht ging vorbei und wir hoben am nächsten Tag, diesmal mit nur 30 Minuten Verspätung nach Nairobi ab. Nach 6 Wochen in Kenia fing dann der Streit mit ETHIOPIAN AIRLINES in Deutschland an. Koffer kaputt, Ersatz wird verweigert, wegen der langen Flug Verspätung wollten wir auch einen Teil des Reisepreises zurück, auch dies wurde verweigert. Wir machen nun schon seit fast 8 Monaten herum um unseren Schaden ersetzt zu bekommen. NICHTS.
Ein Gutachten über den Schaden wurde vorgelegt aber bis heute wurde weder ein Teil des Reisepreises noch der Schaden beglichen. Auch eine schriftliche Stellungnahme der airline ist auch
Man mag über easyJet sagen, was man will. Ich war letztendlich doch positiv überrascht ob des guten Services.
Ich bin schon sehr oft mit eJ geflogen. Nun passierte es, dass bei meinem Budapest-Trip der Koffer leider am Abflugort verblieben ist - aus welchen Gründen auch immer. Jedenfalls hat easyJet schnell und unbürokratisch alle verauslagten Kosten im Nachhinein ersetzt. Sicherlich bekommt man nicht am Zielort den Einkaufsscheck in die Hand gedrückt, aber man darf auch nicht vergessen, dass mit mit einer sehr preiswerten Linie unterwegs ist.
Also Fazit: Wer sich an die Spielregeln der Fluggesesllschaft hält, kommt zu seinem Recht. Man sollte eben auch hier - bei aller Emotionalität - sachlich bleiben!
Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht; ein stornierter Flug von EasyJet zog Monate lange Korrespondenz nach sich, die noch andauert.
Die Taktik der Mitarbeiter ist klar geworden:
1. Abschreckende Homepage, wo man lange suchen muss, um zum Beispiel eine Tel.Nr zu erhalten
2. Hotlines, die nicht umsonst sind
3. Immer andere Mitarbeiter an der Hotline
4. Bei der Korrepondenz mit dem Geschädigten keine Telefon-Nummern hinterlassen, mit denen man Sachbearbeiter direkt kontaktieren kann
5. Hinhalten so lange wie möglich, zur Not mit falschen Behauptungen (Brief nicht erhalten... Kopien nicht leserlich...)
6. Versuch, Kunden durch Negativ-Bescheid abzuschrecken
7. Nur auf einzelne Aspekte eines Kundenbriefes einzugehen, andere dabei zu ignorieren (Zeit schinden)
8. Die Zuständigkeit zu verteilen (Anrufe in Deutschland, Bearbeitung aber in England)
Meines Erachtens alles höchst unseriös und Kundenservice-verachtend. Mitarbeiter des "Customer Service" wie Herr T. oder Herr D. könnten auch bei "die Polzei warnt: Nepper, Schlepper, Bauernfänger" eine Starrolle übernhemen.
Und deshalb lautet mein Fazit:
EasyJet? EasyShit!
4 gemeinsam gebuchte Flüge Frankfurt - London am Samstagmorgen. Check-in am Vorabend ohne Probleme.
Am nächsten Morgen Flug storniert - Info erst am Flughafen bekommen. BA lehnt Umbuchung auf zeitnahe LH ab, bucht auf nächste BA-Maschine, die 5 Std verspätet in London eintrifft. Klarer Fall?
Nicht für British Airways:
BA lehnt Entschädigung ab und reklamiert "außergewöhnliche Umstände" nach Art. 5 Absatz 3 der EU-Richtlinie. Angeblich mehrere Besatzungsmitglieder kurzfristig erkrankt.
Was hilft?
Klage einreichen.
Kampagne führen.
Nach mittlerweile mehr als 130 Fluegen im Jahr 2007 mit der LH, kann ich die meisten Kommentare nur bestaetigen. Fuer keinen meiner in diesem Jahr ausgefallenen Fluege habe ich jemals ein Kompensation erhalten. Sowieso hilft hier nur mit Beschwerden an die LH heran zu treten, da LH von selbst nicht reagiert. Die Arroganz kommt wohl auch daher das es der LH zu gut geht. Weiterer Schwachpunkt ist das Award Programm der LH, so koennen zwar Meilen sammeln ohne Ende, bei dem Versuch der Einloesung in Flugpraemien bekommt man regelmaesig zur Antwort das die Kontingente bereits ausgeschoepft waeren. Es bleibt dann nur die Meilen in ueberteuerte Sachpraemien zu wandeln.
Paging