Entschädigung bei verspäteten Flügen:Passagiere verschenken Millionen Euro

Flughafen Schönefeld

Auch wenn keine Aschewolke die Passagiere ausbremst wie am Berliner Flughafen Schönefeld 2010, heben bei weitem nicht alle Flugzeuge wie geplant ab.

(Foto: Reuters)

Flugreisenden steht bei Verspätungen oder Ausfällen mehr Geld zu denn je. Das Problem dabei: Kaum ein Kunde fordert seine Ansprüche ein.

Von Anna Günther

Eingeschlafene Füße, verspannter Nacken und der Lochblech-Abdruck im Gesicht - Schlaf auf den Wartebänken des Flughafens ist selten angenehm. Doch was bleibt Passagieren anderes übrig, wenn sie viele Stunden auf die Maschine warten müssen? Oder der Flug gar ganz ausfällt. Sind es mehr als drei Stunden, müssen Airlines zusätzlich zum üblichen Betreuungsprogramm mit Verpflegung und Anrufmöglichkeiten eine Entschädigung bezahlen. Bei Flugannullierungen kommen außerdem ein Hotel sowie die Kosten für das Flugticket dazu.

In der Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union (VO 261/2004) ist das klar geregelt. Doch laut einer Erhebung des Internetportals Fairplane fordern die wenigsten betroffenen Reisenden die Entschädigung ein und lassen sich so viel Geld entgehen. Allein im vergangenen Jahr hätten Fluggäste Anspruch auf 532 Millionen Euro gehabt. Nur die wenigsten machten von ihrem Recht Gebrauch, so sparen die Fluggesellschaften Millionenbeträge.

Fairplane hat alle im vergangenen Jahr in Deutschland abgewickelten Flüge analysiert und ermittelt, dass von den etwa 200 Millionen von und nach Deutschland fliegenden Passagieren, etwa 1,7 Millionen wegen Verspätungen oder annullierter Flüge eine Ausgleichszahlung zustünde. Das entspricht 0,7 Prozent aller Flugreisenden. Doch nur vier Prozent dieser Ansprüche werden tatsächlich ausgezahlt.

Im Schnitt könnte jeder Betroffene 380 Euro von den Fluggesellschaften bekommen. Bei Strecken bis zu 1500 Kilometern liegt die Höhe der Ausgleichszahlung bei 250 Euro, 100 Euro mehr könnten es bei maximal 3500 Kilometern sein und bis zu 600 Euro, wenn die Flugstrecke weiter ist und auch außerhalb der EU liegt.

Fairplane sieht Unwissenheit der Verbraucher als Hauptursache für die geringe Zahl von Entschädigungszahlungen. "Die meisten Flugreisenden kennen ihre Rechte nicht", sagt Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz. Dass Passagieren auch bei annullierten Flügen Ausgleichszahlungen zustehen, sei weitgehend unbekannt. 70 Prozent der Ansprüche 2013 entstanden wegen Flugausfällen. Die meisten Annullierungen in Deutschland gab es im vergangenen Jahr bei den großen Fluggesellschaften Lufthansa (mehr als 7200), Air France (6100) und British Airways (4300). Die Flughäfen Frankfurt, München und Düsseldorf waren am stärksten betroffen, dort werden allerdings auch mit Abstand die meisten Flüge des Landes abgefertigt. Am europäischen Drehkreuz Frankfurt zum Beispiel wurden im vergangenen Jahr 472 692 Starts und Landungen gezählt, annulliert wurden 5500 Flüge.

Die Fluggesellschaften profitierten laut Sernetz von der Unwissenheit, indem sie versuchten, Passagiere mit Essens-Gutscheinen oder Bonusmeilen milde zu stimmen. Doch auch für Fairplane ist das ein Geschäftsmodell: Gegen Provision übernimmt das Unternehmen das Einfordern der Ausgleichszahlung. André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherschutzzentrum (EVZ) sieht das Problem weniger bei den Passagieren als bei den Fluggesellschaften. Die Betroffenen, die sich im vergangenen Jahr beim EVZ gemeldet hatten, kennen in der Regel ihre Rechte, aber "viele Airlines sind nicht bereit, außergerichtlich zu zahlen", sagt der Experte für Fluggastrecht. Betroffene müssen die Ausgleichszahlungen meist einklagen. Und das nehmen viele nicht auf sich.

Die Airlines berufen sich Schulze-Wethmar zufolge meist auf außergewöhnliche Ursachen, die sie von der Zahlungspflicht befreien würden. Bei Schneestürmen, Streik oder Nebel ist das akzeptiert, strittig wird es, wenn technische Pannen Flugausfälle oder Verspätungen auslösen. Verbraucherschützer, Betroffene und die Fluggastrechte-Verordnung sehen die Airlines dann in der Verantwortung und damit in der Zahlungspflicht. Entschieden wird die Sache meist erst vor Gericht.

Wenn die Verbraucher mit ihrer Forderung an den Airlines scheitern, können sie sich an das EVZ wenden. Dort werden alle grenzüberschreitenden Fälle bearbeitet, etwa Ansprüche von Nicht-Deutschen gegen deutsche Fluggesellschaften. Die Schlichtung ist für Verbraucher kostenlos. Bei innerdeutschen Fällen hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder die Schlichtungsstelle des Bundesamtes für Justiz.

Tatsächliche Sanktionen wegen Verspätungen oder Flugausfällen erwarten die Fluggesellschaften kaum. Dabei können sich Bürger auch beim Luftfahrtbundesamt beschweren. Die Behörde überprüft die Umsetzung der EU-Verordnung und kann Bußgelder bis zu maximal 25 000 Euro verhängen. 4582 Anzeigen gingen 2013 ein, davon richteten sich 2881 gegen deutsche Airlines. Hauptgrund waren Verspätungen und Flugannullierungen.

Die Fluggesellschaften müssen allerdings nur zahlen, wenn Passagiere weniger als zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert wurden und nicht außergewöhnliche Umstände vorlagen, wie politische Instabilität, schlechte Wetterbedingungen, Streik oder unerwartete Sicherheitsmängel. Noch. Denn das Europäische Parlament hat Anfang Februar für eine Neufassung der Fluggastrechte gestimmt. Tritt sie in Kraft, sollen schon ab drei Stunden Wartezeit mindestens 300 Euro Entschädigung gezahlt werden - 50 Euro mehr als bisher -, das Beschwerdeverfahren soll einfacher und außergewöhnliche Umstände genauer definiert werden.

Der Europäische Gerichtshof hatte zuletzt immer wieder die Rechte von Kunden gestärkt, seit Februar 2013 müssen Airlines auch Entschädigungen zahlen, wenn Reisende wegen Verspätungen den Anschlussflug verpassen.

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