Ende der Reise:Buntes Treiben

Läuft Thors Schaumstoff-Hammer unter Verkleidung? Ist die Clownsnase ein Grund, dem Träger wegen Unzurechnungsfähigkeit den Zutritt zum Flugzeug zu verweigern? All das wird uns demnächst beschäftigen.

Von Dominik Prantl

Man kann als Vielreisender quasi jeden Piloten zwischen Frankfurt und Windhoek beim Vornamen kennen; die Eigenheiten der Handgepäck-Bestimmungen durchblickt man trotzdem nie. Das hat vor allem damit zu tun, dass die Handgepäck-Bestimmungen nicht nur aus einer Melange von EU-Richtlinien, Airline-eigenen Regelungen und Empfehlungen der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA bestehen, sondern als völlig unkontrollierbare Variable auch noch die Laune der Uniformierten an der Sicherheitskontrolle hinzukommt - ergänzt durch länderspezifische Eigenheiten. Während es beispielsweise ein gerade gut gelaunter Kenianer in Nairobi mit "waffenähnlichen Gegenständen" (Fluglinien-Deutsch) nicht so genau nimmt und dem zerlumpten Urlauber auch seinen Löwen schachmatt setzenden Knüppel mit einem Gähnen durchwinkt, wittert ein linksfüßig aus dem Bett gerumpelter germanischer Aufpasser selbst in einer Haarspange ein potenzielles Samurai-Schwert und in der zierlichen Trägerin offenbar eine Art weiblichen MacGyver (das war dieser amerikanische Serienheld, der aus einer Haarspange sogar einen Löwenknüppel gebastelt hätte).

Für germanisch agierende Aufpasser muss man als guter Gast im täglichen Kampf gegen den überall lauernden Terror natürlich Verständnis aufbringen. Genauso wie übrigens für den bevorstehenden Fasching, für so kindisch und verblödet man die Verkleidungsrituale erwachsener Menschen auch halten möchte. Schließlich bringen sogar die Airlines und ihre Aufpasser Verständnis für den Fasching auf, obwohl der sämtliche Sicherheitsbestimmungen noch einmal gehörig durcheinander kegelt. Dass Spielzeugpistolen nicht ins Handgepäck dürfen, ist noch einigermaßen klar geregelt, weil auch "Nachbildungen und Imitationen von Waffen" (Fluglinien-Deutsch) nicht ins Handgepäck dürfen. Logisch ist auch noch, dass Masken und Schminke einen eindeutigen Abgleich mit dem Reisedokument nicht beeinträchtigen dürfen. Und dass all die kleinen Schnapsfläschchen vom Feigling bis zum Underberg als Flüssigkeiten gelten und damit in durchsichtigen Beutelchen durch die Kontrollen gelotst werden müssen, versteht sich von selbst.

Aber läuft Thors Schaumstoffhammer noch als Verkleidung oder schon als waffenähnlicher Gegenstand? Ist die Clownsnase als Indiz für Unzurechnungsfähigkeit bereits ein Grund, den Zutritt zu verweigern? Und was erst, wenn sich die gemeine Luftschlange - wie von Harry Potter aus Reihe 16 persönlich verzaubert - in eine Boa constrictor oder gar in eine Haarspange mit Samurai-Schwert-Potenzial verwandelt?

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