Seit 1. Dezember vergangenen Jahres dürfen Urlauber deutlich mehr Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Hause einführen.
In diesem Reisesommer gilt deshalb: Flug- und Schiffsreisende können nun Waren im Wert von 430 Euro abgabenfrei aus den Ferien mitbringen. Wer mit dem Auto oder der Bahn verreist, muss eine Grenze von 300 Euro beachten.
Doch alles, was diese Grenze übersteigt, wird teurer.
Noch in der Hauptreisezeit 2008 mussten Urlauber alles verzollen, was mehr als 175 Euro pro Person gekostet hat, erläutert die Bundesfinanzdirektion Südost in Nürnberg.
Eine Ausnahme gilt für Kinder: Für Reisende unter 15 Jahren ist es beim Limit von 175 Euro geblieben.
Zwar sind die Freimengen nun größer, doch wer diese überschreitet, muss mehr zahlen als früher - und zwar für den gesamten Wert. Bei Mitbringseln bis 700 Euro verlangt der Zoll eine Pauschalsteuer von 17,5 Prozent. Bisher galten 13,5 Prozent.
Bei Einkäufen über der 700-Euro-Grenze kassiert der Zoll sogar zwei Mal: die je nach Warenart anfallenden Zollgebühren plus einer Umsatzsteuer für die Einfuhr in Höhe von 19 Prozent.
Daher sollten mögliche Zollgebühren schon beim Kauf der Souvenirs einkalkuliert werden - sonst kommt das Mitbringsel an der Grenze doch teurer als gedacht.
Billiger kommen Reisende davon, die ihre Waren auf mehrere Personen aufteilen können und so unter der 700-Euro-Grenze oder gar dem Freibetrag bleiben.