Urlauber müssen künftig über ihren Reisepreis inklusive aller zusätzlichen Kosten informiert werden. Sonst droht Airlines und Veranstaltern eine Strafe von bis zu 25.000 Euro.
Lockangebote mit falschen Angaben kommen Luftfahrt-Unternehmen sowie Reiseveranstalter und -vermittler künftig teuer zu stehen. Bis zu 25 000 Euro Bußgeld droht denjenigen, die Kunden mit undurchsichtiger Preisgestaltung täuschen. Das beschloss der Bundesrat auf Vorschlag von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). "Damit schützen wir die Verbraucher vor irreführender Werbung und bösen Überraschungen bei der Flugbuchung", sagte der Minister.
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Neben dem Endpreis müssen auch Steuern, Flughafengebühren sowie die sonstigen Zuschläge und Entgelte gesondert ausgewiesen werden. "So erfährt der Fluggast präzise, was er wirklich zu zahlen hat", sagte Tiefensee.
Wer einen Verstoß gegen die Preistransparenz feststelle, könne dies dem zuständigen Luftfahrt-Bundesamt über dessen Internetseite melden (www.lba.de).
Brüssel hatte die Mitgliedstaaten aufgefordert, die seit November 2008 geltende Vorordnung über Luftverkehrsdienste nachträglich mit nationalen Sanktionsregelungen zu versehen. Damit sollen die Vorschriften zur Preistransparenz eingehalten werden.
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(dpa/dd)
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Neben dem Endpreis müssen auch Steuern, Flughafengebühren sowie die sonstigen Zuschläge und Entgelte gesondert ausgewiesen werden.
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Wo das zur Transparenz führt, weiß ich nicht. Da erheben die Airlines neben der Luftsicherheitsgebühr, den Landegebühren noch "surcharge" (übersetzt "Aufschlag"). Nur wozu letztere dient, das muss man immer noch nicht dazuschreiben. Gilt eigentlich § 5 PrAngVO nicht schon jetzt für Airlines?