Buchungsfehler:Kein Geld zurück für falschen Klick

Wer bei Buchungen im Internet einen Fehler macht, kann dafür nicht das Buchungsportal verantwortlich machen. So urteilte ein Gericht in München.

Bei Flugbuchungen im Internet müssen Touristen genau aufpassen. Denn bei Städtenamen, die es in mehreren Ländern gibt, können sie sich schnell "verklicken" - und dürfen dafür nicht den Betreiber des jeweiligen Buchungsportals verantwortlich machen.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I (Az.: 34 O 1300/08) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift ReiseRecht aktuell aufmerksam.

In dem Fall ging es um eine vierköpfige Familie, die von Stuttgart nach San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien reisen wollte. Sie kaufte vier Tickets über ein Webportal, achtete aber nicht darauf, dass als Flugziel San Jose in Costa Rica angeklickt wurde.

Das Missverständnis fiel erst beim Einchecken auf, und die Familie musste für mehr als 9000 Euro neue Tickets kaufen.

Sie forderte vom Webseiten-Betreiber Geld zurück, verlor aber das Verfahren. Es gehöre zu den Risiken von Online-Buchungen, "dass sich der Kunde bei der Auswahl verschiedener Möglichkeiten versehentlich verklicken kann", befand das Gericht. In diesem Fall sei bei der Buchung auf der Webseite ausreichend deutlich gemacht worden, dass es zwei Orte mit dem Namen San Jose gibt.

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