Ein Zugbegleiter lässt einen kleinen Jungen in Brandenburg auf einem Bahnhof stehen. Der Großvater spricht den Schaffner sofort an - doch der verweigert die Hilfe. Jetzt hat die Bahn reagiert.
Ein Zugbegleiter in Brandenburg hat einen siebenjährigen Jungen allein auf einem Bahnsteig stehenlassen. Der Großvater sei beim Aussteigen in Doberlug-Kirchhain versehentlich im Zug geblieben, bestätigte die Bahn.
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Der Schaffner holte nicht wie vorgeschrieben telefonisch Hilfe für das Kind - obwohl der 70 Jahre alte Großvater ihn im anfahrenden Zug sofort ansprach. Der Fall ereignete sich bereits am 29. Juli. Der Mitarbeiter sei abgemahnt worden, er dürfe nicht mehr als Kundenbetreuer im Nahverkehr arbeiten, hieß es.
Der Großvater hatte erst auf dem nächsten Bahnhof aussteigen und zu seinem wartenden Enkel zurückfahren können. Laut Vorschrift hätte der Schaffner die Bahnpolizei benachrichtigen müssen, die sich um das Kind auf dem Bahnsteig gekümmert hätte.
Die Bahn gerät wegen herzlosen Verhaltens von Zugbegleitern immer wieder in die Schlagzeilen. So hatte eine Schaffnerin Ende Januar 2010 ein 16-jähriges Mädchen bei minus 19 Grad in Königs Wusterhausen südlich von Berlin nachts aus dem Zug verwiesen. Ihr fehlten zwei Euro für die richtige Fahrkarte.
Inzwischen hat die Bahn die Konsequenzen aus solchen Fällen gezogen: Zugbegleiter müssen sich schriftlich verpflichten, Minderjährige unter keinen Umständen aus dem Zug zu verweisen.
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(dpa/afis)
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Sparen und Profit nachweisen für den Börsengang war über 10 Jahre lang das oberste Ziel der Bahn AG.
Dazu gehörte u.a. Personalabbau und das Einstellen von weniger qualifiziertem Billigpersonal. Weniger Schulung, weniger soziale Kompetenz, weniger Mitarbeiter überhaupt.
Die Sünden einer langjährig verfehlten Personalpolitik sind offensichtlich so schnell nicht auszubügeln.
muss es für alles erst eine Vorschrift geben?. Jeder Zugbegleiter sollte so viel Kompetenz und Verantwortungsgefühl nachweisen können, dass er solchen einfachen Situationen gewachsen ist, also richtig reagieren kann. Wer lässt schon ein 7jähriges Kind alleine auf dem Bahnsteig stehen oder wirft eine Minderjährige oder betagtere Menschen nachts aus dem Zug wegen fehlender 2€ !
ja und die Fahrgäste? die haben nix mitbekommen davon? Keiner eingeschritten um den ZB zur Vernunft zu bringen? Die Schauweg Mentalität. Was ist schon ein 7 jähriges Kind? Was geht mich das an?
Typisch
Ganz einfach, für die von Ihnen genannten Fälle muss die Bahnpolizei informiert werden!
Rausschmeissen = Straffrei!
Wollen sie das? Ich nicht!
... nur sachlich nicht so ganz richtig und streckenweise ganz schön am Thema vorbei.
Der Zugbegleiter war übrigens kein Beamter, da er eine Abmahnung bekommen hat. Abmahnungen gibt es nur für Angestellte.
Als Zugbegleiter gehört er nicht zu den Besserverdienern der Bahn, eher im Gegenteil, womit wir bei Thema Motivation der Beschäftigten angekommen wären. Auffällig ist übrigens, daß sich diese Ereignisse, mit denen Zugbegleiter negative Schlagzeilen machen, hauptsächlich in den Bundesländern ereignen, in denen Angestellte weniger verdienen als im übrigen Bundesgebiet. Liege ich da falsch?
Der Kamerad war frustriert und ergo demotiviert, vielleicht auch dem Job nicht gewachsen. Was aber das Verhalten keineswegs rechtfertigt. Ich hätte ihn fristlos rausgeschmissen, anstelle ihn abzumahnen.
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