Biometrie im Reisedokument:Der Abdruck im Pass

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Von 1. November an wird es einen elektronischen Fingerabdruck in deutschen Reisepässen geben. Der Besitzer des Reisepasses kann das Kennzeichen nicht sehen - er ist auf einem Chip im Dokument gespeichert.

Barbara Kerbel

Als erstes Land in der Europäischen Union setzt Deutschland die zweite Stufe des elektronischen Reisepasses (ePass) um. Bereits seit November 2005 enthält jeder neu ausgestellte Pass einen Chip, auf dem das Gesicht des Pass-Besitzers digital gespeichert ist. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen alle EU-Mitgliedstaaten bis zum Juni 2009 als zweites biometrisches Merkmal die Fingerabdrücke auf dem Chip speichern.

Die Bundesregierung wollte die Fingerabdrücke ursprünglich auch im zentralen Passregister speichern. Nach heftigem Widerstand gab Wolfgang Schäubles Ministerium diesen Plan jedoch auf. "Die Fingerabdrücke werden nach der Produktion vernichtet", versichert Schallbruch. Die Kontrolle obliege den Landesdatenschützern.

Der Datenschutz ist es auch, um den sich viele Bürger am meisten sorgen. Neben dem Unbehagen, quasi erkennungsdienstlich behandelt zu werden, wenn sie ihre Finger in der Passbehörde auf den Scanner legen müssen, fragen sich viele, wie sicher die auf dem Chip gespeicherten Daten eigentlich sind. Was, wenn ein Krimineller den Chip ausspäht, den Fingerabdruck rekonstruiert und diesen dann gezielt an Tatorten platziert?

Solche Fragen kamen im Frühjahr in einer öffentlichen Anhörung des Bundestages zur Sprache. Selbst Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamtes, bekannte damals, seinen Pass in eine Hülle aus Alufolie zu stecken, damit er nicht aus der Distanz ablesbar ist.

Alles unnötig, beteuern die Sicherheitsexperten von Innenministerium und Bundesdruckerei. Anders als die in Industrie und Supermärkten zur Warenerkennung eingesetzten RFID-Chips, die noch in einer Entfernung von sieben Metern gelesen werden können, senden die Chips in den Pässen nur maximal zehn Zentimeter weit - und das nur dann, wenn der Pass auf einem Lesegerät platziert wird und dieses den Chip mit einem verschlüsselten Signal aktiviert. Automatisch könnten die Daten nicht gelesen werden. Außerdem sei die Kommunikation zwischen Chip und Lesegerät über verschiedene kryptografische Methoden gesichert und zusätzlich verschlüsselt.

"Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht", räumt Matthias Merx allerdings ein. Doch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gehe davon aus, dass der Chip selbst in zehn Jahren nicht geknackt werden könne.

Schnellere Bearbeitung

Für die Abnahme der Fingerabdrücke wurden die Passämter in den vergangenen Wochen mit Sensoren ausgestattet. Technische Probleme erwarte man nicht, sagt Schallbruch. Etwa zwei Minuten werde es dauern, die Abdrücke beider Zeigefinger zu nehmen, das Personal sei schon geschult.

Wer einen Gipsarm hat, bekommt einen vorläufigen Reisepass, bis der Gips ab ist. Fehlen jemandem die Zeigefinger, werden die Abdrücke von anderen Fingern genommen. Sind gar keine Abdrücke möglich, kriegt derjenige einen Pass ohne digitalen Fingerabdruck. Dieser soll ebenso gelten wie der vorläufige Reisepass und ein Pass, bei dem der Chip zerstört wurde.

Mit der Einführung elektronischer Fingerabdrücke wurden einige Änderungen im Passgesetz beschlossen. So können Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr in den eigenen Pass eintragen lassen. Kinder bis zwölf Jahre erhalten einen Kinderpass; auf Wunsch der Eltern können sie schon von Geburt an einen ePass mit Chip bekommen; die Fingerabdrücke können aber frühestens mit sechs Jahren genommen werden.

Kosten wird der Pass weiterhin 59 Euro. Von November an erfassen die Behörden die Passanträge außerdem elektronisch und schicken die Formulare online an die Bundesdruckerei in Berlin statt per Post oder per Bote. Dadurch soll die Bearbeitungszeit kürzer werden. Ein Expresspass wird künftig nach zwei statt drei Tagen fertig sein.

© SZ vom 5.10.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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