Bahnverkehr Deutschland-Italien:Keine Zwischenstopps erlaubt

Deutsche Züge mit Zielen in Italien sollen künftig in einem durchfahren. Wer nicht bis zur Endstation will, muss am Brenner umsteigen.

Konkurrenz belebt ja angeblich das Geschäft, doch wie viel Konkurrenz darf es sein? Im deutsch-italienischen Zugverkehr hat man für diese Frage eine einfache Regelung gefunden: Nach einem Beschluss der italienischen Regulierungsbehörde dürften deutsche und österreichische Züge auf den Strecken von München nach Verona, Bologna, Mailand und Venedig keine Zwischenstopps mehr einlegen, sondern müssten bis zum Ziel durchfahren.

Reisende, die beispielsweise nicht nach Venedig, sondern nur nach Bozen wollen, müssten am Brenner in einen langsameren Regionalzug der Trenitalia umsteigen. Zugleich könnten in Italien keine neuen Fahrgäste zusteigen.

Die Umsetzung wurde zwar für drei Monate ausgesetzt. Züge nach Venedig dürfen aber schon jetzt zwischen Verona und Venedig nicht halten. Die Deutsche Bahn setzt deshalb auf dieser Strecke Busse ein.

Europäische Kommission drängt auf offenen Wettbewerb

Gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde macht nun auch die Europäische Kommission Druck. Sie verlangt bis Ende Februar eine Stellungnahme der italienischen Behörden und droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren, wie der Leiter der Münchner Vertretung der Europäischen Kommission, Henning Arp, mitteilte. "Die Kommission hat ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung", heißt es in einem Brief an Rom. Die italienische Schienenregulierungsbehörde hatte die Zwischenhalteverbote für ausländische Züge mit der Bedrohung der Wirtschaftlichkeit für die heimische Trenitalia begründet.

Der Kommissar für den Transportsektor, Siim Kallas, unterstrich die Bedeutung des Wettbewerbs. "Die europäischen Eisenbahngesellschaften können nur Effizienz zeigen und hohe Qualität liefern, wenn ihnen der Wettbewerb offen steht", sagte Kallas laut Mitteilung. "Das schnelle Eingreifen der Kommission in vorliegendem Fall sollte ein deutliches Signal sein, dass die Kommission es ernst damit meint, gegen solche Blockaden vorzugehen." Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil (FDP) nannte das Verhalten der italienischen Bahnaufsicht "nicht hinnehmbar". "Ich habe geradezu erwartet, dass sich die EU hier einschaltet. Und ich bin froh, dass dies passiert", sagte Zeil.

Servicevorsprung für deutsche und österreichische Wagen

Auf Basis einer seit Jahresanfang geltenden EU-Richtlinie zur Marktöffnung des Bahnverkehrs bieten die Deutsche Bahn, die Österreichischen Bundesbahnen und der italienische Partner FNM LeNord in Italien anders als die Trenitalia Fahrkarten ohne Reservierung, die im Zug gekauft werden können. Außerdem sind die deutschen und österreichischem Wagen moderner, haben Klimaanlage und Bordrestaurant. "Wir haben uns entschlossen, mit neuem Qualitätsstandard diese Verbindungen anzubieten", sagte ein Bahnsprecher in Berlin.

Zwar erlaubt die EU-Richtlinie auch Beschränkungen, sofern die Wirtschaftlichkeit öffentlich bestellter eigener Angebote infrage steht. Die italienischen Behörden hätten aber nicht qualifiziert nachgewiesen, dass wegen der deutschen Angebote die Dienstleistungen des Trenitalia nicht mehr rentabel seien, sagte Arp. Außerdem hätten die betroffenen Regionen kein Problem für ihren regionalen Zugverkehr gesehen. "Im Gegenteil - sie haben eher Vorteile für ihre Bürger gesehen durch hochwertige Verbindungen", sagte auch der Bahnsprecher. Die Bahn habe auch bei einem italienischen Gericht Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung werde im Januar erwartet.

Leitlinien für Blockade verabschiedet

Die Europäische Kommission hat zudem Leitlinien verabschiedet, die klarstellen, unter welchen Umständen ein Service einer ausländischen Bahngesellschaft blockiert werden darf. Voraussetzung sei eine ökonomische Analyse anhand von objektiven quantitativen und qualitativen Kriterien, unterstrich Arp. Italien wäre freilich nicht das erste Land, gegen das im Zusammenhang mit dem Bahnverkehr ein Vertragsverletzungsverfahren anrollt. Derartige Verfahren laufen den Angaben zufolge derzeit in 13 Ländern, vier Verfahren gebe es - wenngleich wegen anderer Sachverhalte - allein gegen Deutschland.

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