Bahnreisende können ein Schmerzensgeld fordern, wenn ihnen der Schaffner heißen Kaffee über den Arm geschüttet hat. Das gilt zumindest dann, wenn eine Verbrennung zweiten Grades entstanden ist.
Voraussetzung ist auch, dass die Verbrennung lange behandelt werden muss und voraussichtlich eine Narbe hinterlassen wird. In einem solchen Fall kann der Kunde von der Deutschen Bahn 1000 Euro Schmerzensgeld verlangen, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Az.: 6 C 381/06).
Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift ReiseRecht aktuell hin. Das vom Zugbegleiter unverschuldete Verschütten des Kaffees wertete das Gericht als Betriebsunfall, für den die Deutsche Bahn zu haften habe.