Airlines: Reiserücktrittsversicherungen:Ein bisschen Schutz

Von Fluggesellschaften angebotene Reiserücktrittsversicherungen sind in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Vor allem für Paare, die nicht zusammenleben, sieht es schlecht aus.

Es ist praktisch und bequem: Bei der Flugbuchung bezahlt man die von der Airline angebotene Reiserücktrittsversicherung einfach mit und fühlt sich gut geschützt. Das böse Erwachen kommt allzuoft im Schadensfall: Von Fluggesellschaften angebotene Reiserücktrittsversicherungen bieten laut Stiftung Warentest meist nur geringen Schutz. Die Offerten der Airlines beinhalten oft nur einen Basisschutz, wie die Tester vorab aus der Dezember-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest berichten.

Vollschutz direkt beim Versicherer ist besser

Stiftung Warentest hatte sieben Angebote getestet, die Reisende zum Zeitpunkt der Flugbuchung bei der Airline abschließen können. Ein "gut" erhielt nur ein Angebot, zwei weitere ein "befriedigend", der Rest ein "ausreichend". Die Tester raten: Um eine vorzeitige oder verspätete Rückkehr aus dem Urlaub zu versichern, sollten Reisende stattdessen einen guten Vollschutz direkt beim Versicherer suchen.

Auch bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern empfehle sich eine Rücktrittsversicherung mit Vollschutz, berichtete Stiftung Warentest. Bei dem Test waren auch 76 Angebote von Versicherern unter die Lupe genommen worden, von denen 27 die Note "gut" erhielten. Verbraucher seien so auch bei Abbruch einer Reise und oft auch bei Umbuchung versichert. Erstattet würden die Kosten der geänderten Rückreise und die entgangenen Urlaubsleistungen.

Beim Urlaub mit Kindern empfehle sich oft der Abschluss eines Familientarifs, den einige Versicherer anbieten würden. Verbrauchern, die jedes Jahr zu "annähernd gleichen Preisen" in die Ferien fahren, biete sich ein Jahresvertrag an.

Attest bei Storno wegen Krankheit

Verbrauchern, die eine Reise wegen Krankheit stornieren müssen, empfiehlt Finanztest, sofort den Versicherer zu informieren und sich ein ärztliches Attest zu besorgen. Mehrere Anbieter würden aber inzwischen die Haftung ausschließen, "wenn der Kunde mit der Krankheit rechnen musste". Oft müssten dann Gerichte entscheiden, ob die Krankheit unerwartet auftrat oder nicht.

Auch der Tod einer nahestehenden Person kann ein Grund sein, von einer Reise zurückzutreten. In diesem Fall würden die Versicherungen meist nur haften, wenn es sich um die engsten Angehörigen handelt. "Gute Anbieter erweitern den Kreis auf entferntere Verwandte und betreuende Personen von nicht mitreisenden Pflegebedürftigen", berichtet Finanztest.

Schwierig werde es aber, wenn der Partner stirbt, und das Paar nicht in einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft gelebt oder einen gemeinsamen Haushalt geführt habe. In diesem Fall böte die Reiserücktrittsversicherung meist keinen Schutz, es sei denn es sind zwei Einzelverträge abgeschlossen worden.

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