Die Flugzeuge starten wieder, doch für einige Passagiere geht der Ärger weiter: Sie fühlen sich von ihrer Fluggesellschaft schlecht behandelt - hier kann man sich beschweren.

Nach der Freigabe des deutschen Luftraums normalisiert sich der Flugverkehr langsam wieder. Doch der Ärger dürfte für Passagiere weitergehen, die sich von ihrer Airline schlecht behandelt oder im Stich gelassen fühlen. Weigert sich etwa eine Gesellschaft, die Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zu erfüllen, kann der Passagier Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einlegen, erklärte das Bundesjustizministerium in Berlin.

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Auf Basis solcher Beschweren kann das Luftfahrt-Bundesamt Verstöße der Fluggesellschaften gegen die EU-Verordnung etwa mit Geldbußen ahnden - eine Genugtuung für die Reisenden, aber: Das Bundesamt kann nicht die Ansprüche Einzelner gegenüber den Airlines durchsetzen. Jeder Betroffene muss selbst vor das Zivilgericht ziehen. "An einer außergerichtlichen Schlichtung nehmen die Fluggesellschaften bisher nicht teil."

Der ADAC rät Betroffenen, zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen alle Belege zu sammeln und über die Situation genau Protokoll zu führen. Bei Gesprächen mit Airline-Angestellten sollten möglichst immer Namen und Funktion notiert werden.

Nach Beobachtungen des Automobilclubs weigern sich Fluggesellschaften mitunter, ihrer Rückholungspflicht in angemessener Form nachzukommen. Es gebe auch Airlines, die Heimflüge "zu weit überteuerten Preisen" anböten. Das sei auch auf eine Schwäche in der EU-Verordnung zurückzuführen, die offen lasse, wann der Rücktransport stattfinden muss. Das dürfe von den Gesellschaften jedoch nicht ausgenutzt werden.

Tun sie dies doch, ist es Zeit für eine Beschwerde.

Ein Formular bietet das Justizministerium online; detailliert erklärt es die Rechte von Fluggästen und Pauschaltouristen hier.

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(sueddeutsche.de/dpa/kaeb)