Straftaten, die in Deutschland gar nicht oder weniger streng geahndet werden, können im Ausland schlimme Folgen haben: Was Urlauber ins Gefängnis bringt.

Vom Urlaub in den Knast, ddp

(Foto: ddp)

Seit rund elf Wochen sitzt der 17-jährige Marco aus Uelzen in der Türkei in Untersuchungshaft, weil er eine 13- jährige Britin missbraucht haben soll. Sein Fall erregt bundesweit Aufsehen und wurde im Vorfeld des Gerichtstermins an diesem Freitag zum Politikum. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schaltete sich ein.

Marco ist jedoch nur einer von vielen: Immer wieder müssen deutsche Urlauber im Ausland ins Gefängnis - mitunter auch für Vergehen, die in Deutschland keine Straftaten sind oder weniger streng geahndet würden.

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Majestätsbeleidigung in Thailand, illegale Jobs zur Aufbesserung der Reisekasse in den USA, zu schnelles Autofahren in der Schweiz - die Liste der Vergehen, die im Gefängnis enden können, ist lang.

Die häufigsten Delikte betreffen allerdings Drogenbesitz, heißt es beim Auswärtigen Amt (AA) in Berlin. „Pro Jahr betreuen die Mitarbeiter der deutschen Konsulate weltweit 2500 bis 3000 inhaftierte Deutsche“, sagt ein Sprecher des Ministeriums. Untersuchungsgefangene wie Marco sind ebenso darunter wie zu langer Haft verurteilte Straftäter.

 
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Bei Drogenbesitz kennen viele Länder kein Pardon. In der Türkei zum Beispiel stehen auf die Einfuhr von Rauschgiften 10 bis 20 Jahre Gefängnis, erläutert das Auswärtige Amt. In Tunesien reiche schon der Besitz von weniger als einem Gramm Rauschgift für mindestens ein Jahr Haft. Hart bestraft werden Drogenhändler in Indonesien und Singapur - in dem Stadtstaat könnten 500 Gramm Marihuana in der Tasche genügen, um zum Tode verurteilt zu werden. Selbst das Rauchen von Zigaretten in Bussen und Bahnen wird in Singapur mit hohen Bußgeldern verfolgt.

Während die Betroffenen bei Drogenbesitz meist ahnen dürften, dass ihnen das Gefängnis droht, schlittern andere Urlauber eher aus Ahnungslosigkeit hinter Gitter.

Als in Thailand ein angetrunkener Schweizer Bilder von König Bhumibol mit Farbe bespritzte, wurde er im März zunächst zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, dann allerdings bald in seine Heimat abgeschoben.

Und sicher nicht allen Türkei- und Griechenland-Urlaubern dürfte bewusst sein, dass sie archäologische Fundstücke wie alte Münzen oder behauene Steine besser nicht mitnehmen - auch ihnen drohen nach AA-Angaben langjährige Haftstrafen.

In der Schweiz wiederum kommt es nach Erfahrungen des ADAC immer wieder dazu, dass nicht bezahlte Bußgelder für zu schnelles Fahren in Haftstrafen umgewandelt werden. Wer zwei Mal erfolglos zum Zahlen aufgefordert wurde, müsse dabei pro 30 Franken Bußgeld mit einem Tag Gefängnis rechnen, so ADAC-Auslandsjurist Michael Nissen in München.

Bei 600 Franken für einen Tempoverstoß kommen somit 20 Tage Haft zusammen. Wer als Ausländer dann keinen Bogen um die Schweiz macht, müsse bei der Einreisekontrolle mit der Festnahme rechnen, so Nissen.

Homosexualität kann strafbar sein

Die Möglichkeit einer Haftstrafe besteht in einigen Ländern auch für homosexuelle Handlungen. In Malaysia etwa sind Schwule laut AA mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und mit Stockschlägen bedroht, wenn sie angezeigt werden. Auch in Tunesien oder auf der Karibikinsel Jamaika ist Homosexualität strafbar.

Und in den USA reicht es unter Umständen aus, am Strand Fotos von den nicht vollständig bekleideten eigenen Kindern zu machen, um in Untersuchungshaft zu landen. „Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren „sexuell suggestiven“ Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend“, heißt es im Online-Reisehinweis des Auswärtigen Amtes.

Mancher Gerichtstermin im Ausland wäre wohl vermeidbar, wenn sich Urlauber besser auf ihre Trips vorbereiteten, meinen Experten. „Jeder Urlauber sollte sich vor der Abreise intensiv mit dem besuchten Land beschäftigen, und wenn er es noch so gut kennt“, sagt Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin.

(sueddeutsche.de/dpa)

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Leserkommentare (3)



11.07.2007 12:19:04

Casinostar59: Freiheit für Sexuall Strafftäter

Merkel und Steinmeier sollten alle sexuall strafftäter in Deutschland frei lassen, bevor sie sich für Marcus einsetzen.

Der Junge hat eindeutig das Mädchen mit 13 Jahren vergewaltigt, dafür muß er auch bestraf werden, warum sollte er nicht bestraf werden?


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