Der Pilotenstreik bei den Lufthansa-Töchtern CityLine und Eurowings betrifft europaweit knapp 1000 Flüge. Was tun, wenn sich der gebuchte Flug deswegen verspätet oder gleich ganz ausfällt? Diese Rechte haben Fluggäste.

Wer von Streiks bei Fluggesellschaften betroffen ist, steht den Beeinträchtigungen keineswegs hilflos gegenüber. Bei kurzfristig annullierten Flügen haben die Fluggäste nach Angaben der Schlichtungsstelle Mobilität Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Je nach Länge der Flugstrecke liege diese zwischen 250 und 600 Euro.

Viele Fluglinien würden solche Forderungen allerdings mit dem Hinweis auf höhere Gewalt ablehnen, berichtet Birgit Zandke-Schaffhäuser, Juristin der Schlichtungsstelle. Ein legaler Streik innerhalb des eigenen Unternehmens falle aber in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Daher sei diese nicht von der Haftung befreit. Falls die Fluglinie die Ausgleichszahlung nicht leiste, bleibe nur, sich beim Luftfahrt-Bundesamt zu beschweren oder den Rechtsweg zu gehen.

Anspruch auf Schadenersatz für verpasste Zugverbindung

Bei Verspätungen rät Zandke-Schaffhäuser, zumindest über eine Umbuchung zu verhandeln. Verpasse man zum Beispiel eine Zugverbindung wegen des Streiks bei der Fluggesellschaft und müsse ein neues Zugticket kaufen, habe man Anspruch auf Schadenersatz.

Auch in solchen Fällen würden Fluglinien allerdings oft darauf verweisen, dass sie nicht verantwortlich seien. Bei über fünf Stunden Verspätung hat der Kunde der Juristin zufolge das Recht, vom Flug zurück zu treten und das Geld zurück zu bekommen.

Ab zwei Stunden Verspätung ihrer Maschine haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf "Unterstützung", also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es die Hilfe nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Wer diese Rechte nicht in Anspruch nimmt, kann später keinen Ausgleich verlangen. Einen Anrecht auf eine Entschädigung fürs Warten gibt es nicht.

Umbuchen oder Geld zurück

Wessen Flug wegen der Streiks ausfällt, kann ihn am Flughafenschalter oder auch von zu Hause aus stornieren und bekommt dann sein Geld zurück. Die Lufthansa listet die ausgefallenen Flüge im Internet auf.

Sollte es dennoch zu Flugausfällen und Verspätungen kommen, können Passagiere auf alternative Flüge umbuchen oder ihre Reise kostenlos stornieren, falls sie durch die Verspätung hinfällig wird. Auf innerdeutschen Strecken können Fluggäste auch auf die Bahn ausweichen. Wer ein elektronisches Ticket ("Etix") hat, muss sich dazu allerdings am Check-In-Schalter einen Gutschein geben lassen.

Betroffen von den aktuellen Streiks sind nach Angaben der Lufthansa deren Töchter CityLine und Eurowings, aber nicht normale Lufthansa-Flüge. Der Konzern rät daher, vor Antritt der Reise das Call Center der Lufthansa (0180 5 83 84 26) anzurufen und zu klären, mit welcher Gesellschaft man fliegt. Dies sei nicht unbedingt auf dem Ticket erkennbar. Gegebenfalls sollten Kunden auf Auto oder Bahn ausweichen.

(AP/AFP/dpa/dd)/lpr