Entschädigungen bei verspäteten Flügen:Mehr Rechte für Europas Flugpassagiere

Streik des Sicherheitspersonals am Hamburger Flughafen

Höhere Gewalt oder nicht: EU-Kommission will Rechte von Flugpassagieren stärken.

(Foto: dpa)

Technische Probleme sind nicht genug: Die EU-Kommission will einschränken, wann Fluggesellschaften sich bei Verspätungen auf "außergewöhnliche Umstände" berufen können. Bei Verspätungen sollen Kunden so künftig leichter Entschädigungen geltend machen können.

Von Javier Cáceres, Brüssel

Die EU-Kommission will die Rechte von Fluggästen in Europa stärken. So sollen Passagiere künftig leichter als bisher Ansprüche gegen Airlines geltend machen können, etwa wenn Flüge verspätet sind. Die Brüsseler Behörde beseitigt dafür Grauzonen in bestehenden Regelungen und gibt den Passagieren neue Rechte.

Mit ihrem Vorstoß will die Kommission erreichen, dass sich die Fluggesellschaften nicht, wie es häufig geschieht, relativ leicht auf höhere Gewalt berufen können, um eine Entschädigung bei längeren Verspätungen zu vermeiden. Erstmals wird in einer Liste benannt, welche Umstände ausdrücklich nicht als höhere Gewalt angesehen werden können. Dazu zählen technische Probleme, die bei Routinechecks eines Flugzeugs entdeckt wurden, oder die Nichtverfügbarkeit einer Besatzung.

Gleichzeitig wird definiert, wann wirklich "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks von Fluglotsen. Neu ist auch, dass ein Passagier künftig auch dann einen Rückflug in Anspruch nehmen darf, wenn er den Hinflug verfallen ließ. Bislang hatten Airlines in solchen Fällen das Boarding verweigert.

Rechtliche Unklarheiten sollen beseitigt werden

Die Vorschläge müssen am Mittwoch noch von der Kommission gebilligt und dann vom Parlament und den Regierungen bestätigt werden. Sie sollen rechtliche Unklarheiten beseitigen, die die aktuelle Verordnung aufgeworfen hatte. Das hatte zu vielen Prozessen geführt, teilweise vor höchsten Gerichten. Kürzlich gab der Europäische Gerichtshof einer Bremerin recht, die Air France verklagt hatte. Weil sich ihr Zubringerflug verspätet hatte, verpasste sie in Paris eine Anschlussverbindung nach Südamerika und kam am Ziel mit elf Stunden Verspätung an.

Die Airline hatte eine Entschädigung verweigert, weil der erste Flug mit "nur" zweieinhalb Stunden Verspätung gestartet war. Das Gericht hingegen legte den Fokus auf die Verspätung am Ziel. Weil sie mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunft gelandet sei, habe sie ein Recht auf Entschädigung.

An diesem Prinzip hält zwar auch die EU-Kommission fest, gewährt den Airlines aber mehr Spielraum für Verspätungen als das Urteil des Gerichtshofs. So sollen Entschädigungen von bis zu 600 Euro erst fällig werden, wenn die Verspätungen bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern mehr als fünf Stunden, bei Verbindungen von bis zu 3500 Kilometern mehr als neun Stunden betragen. Bei noch weiteren Flügen muss die Verspätung zwölf Stunden überschreiten. Die Air-France-Passagierin hätte in ihrem Fall also künftig kein Recht auf Entschädigung.

Der Europaabgeordnete Knut Fleckenstein (SPD) nannte es "völlig unverständlich", dass die Kommission so stark von dem Urteil abweiche. Markus Ferber (CSU) äußerte hingegen Verständnis. Dem Verbraucher wäre mit "überzogenen Vorgaben, die sich letztlich auf die Ticketpreise auswirken", nicht geholfen. Die Kommission erwartet nicht, dass die Neuregelung zu höheren Flugpreisen führt. Brüssel verweist auf das Beispiel des Billigfliegers Ryanair, der eine Sondergebühr von zwei Euro pro Ticket erhebt, um die Entschädigungskasse zu füllen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: