Zypries prüft Gesetzentwurf:Fahrverbot statt Geldstrafe

Der Bundesrat will das Fahrverbot zur Hauptstrafe für Kleinkriminelle aufwerten: Steuersünder, Schläger oder Neonazis könnten so mit Führerscheinentzug bestraft werden. Doch die Idee ist umstritten.

L. Weißmüller

Ein Leben ohne Führerschein ist für viele unvorstellbar, gehört doch das Autofahren zum festen Bestandteil des Alltags. Wer auf einmal auf den Bus warten oder sich in überfüllte U-Bahnen quetschen muss, wird die Fahrerlaubnis schmerzlich vermissen. Die Auswirkungen eines Fahrverbots sind sofort am eigenen Leib spürbar - für Reiche wie für Arme.

Zypries prüft Gesetzentwurf: Bundesjustizministerin Zypries muss prüfen, ob ein Fahrverbot für Kleinkriminelle Sinn macht.

Bundesjustizministerin Zypries muss prüfen, ob ein Fahrverbot für Kleinkriminelle Sinn macht.

(Foto: Foto: getty)

Das klingt auf den ersten Blick einleuchtend. So einleuchtend, dass die aktuelle Bild-Zeitung ohne aktuellen Anlass darüber berichtet.

Im Artikel heißt es, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) überlege, das Fahrverbot zur Hauptstrafe aufzuwerten. Bislang kann das Verbot nur als Nebenstrafe und auch nur im Zusammenhang mit einer Verkehrssünde erteilt werden.

Dass die Justizministerin den Gesetzentwurf des Bundesrates bereits seit April vor sich liegen hat, davon steht in Bild nichts. Auch nicht, dass Zypries zwangsläufig in ihrem Amt als Bundesjustizministerin alle Entwürfe des Bundesrates prüfen muss. Es ist also nicht ihr Vorschlag, Steuersünder, Rechtsradikale oder gewalttätigen Demonstranten künftig mit Führerscheinentzug zu bestrafen.

Ins Rollen gebracht hat die Initiative der ehemalige Hamburger Justizminister Carsten Lüdemann (CDU). Ihm schwebte damals eine sehr unterschiedliche Zielgruppe vor: Etwa der prügelnde Ehemann, den es schmerzlich treffen würde, drei Monate auf seinen Geschäftswagen zu verzichten. Oder der schwerreiche Schauspieler, der eine Geldstrafe aus der Portokasse zahlen könnte. Oder auch der Zuhälter, der neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung zumindest den Führerscheinentzug direkt zu spüren bekommen würde. Kurz: ein Fahrverbot für alle möglichen Kleinkriminelle.

Ob so eine Sanktion überhaupt realistische Chancen hat, jemals in das Strafgesetzbuch aufgenommen zu werden, ist umstritten. Die Befürworter können mit sehr eingängigen Argumenten punkten, etwa damit, dass ein Führerscheinentzug jederman treffen würde und das Drohpotential dementsprechend groß sei.

Die Gegner führen dagegen an, dass ein Fahrverbot eine klassisch verkehrsrechtliche Sanktion ist. Nur wer im Straßenverkehr Fehler macht, kann damit bestraft werden. Würde der Führerscheinentzug nun aber großzügig auch bei anderen Straftaten eingesetzt, könnte der Bestrafte die Sanktion nicht mehr nachvollziehen. "Die Erziehungswirkung geht verloren", sagt eine Sprecherin des Justizministeriums sueddeutsche.de.

Außerdem sei ein Fahrverbot sehr viel schwerer zu kontrollieren als eine Geldstrafe. "Hier kann man kontrollieren, ob der Betrag gezahlt worden ist. Aber an jeder Straßenkreuzung kann man eben nicht kontrollieren, ob der Autofahrer überhaupt fahren darf."

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