Zypries-Gesetzentwurf:Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche

Bei besonders gefährliche Jugendlichen soll es nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Zukunft möglich sein, dass Richter nachträgliche Sicherungsverwahrung anordnen.

Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht liegt bislang bei zehn Jahren. Künftig sollen Schwerstkriminelle wie Sexualstraftäter und Mörder, die ihre Taten als Jugendliche begangen haben, wie erwachsene Straftäter behandelt und bis an ihr Lebensende festgehalten werden können, sagte eine Sprecherin der SPD-Politikerin am Samstag in Berlin - und bestätigte damit einen Bericht des Spiegel.

Gutachter müssen dafür am Ende der Haft zu dem Ergebnis kommen, dass weiterhin schwere Gewalttaten zu erwarten sind. Diese Einschätzung soll einmal pro Jahr überprüft werden. Erforderlich wäre eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das gesetzliche Grundlage für das Jugendstrafrecht ist. Zypries hat dem Bericht zufolge die Eckpunkte ihrer Pläne bereits mit dem Rechtspolitikern der großen Koalition abgestimmt.

Am Ende ihrer Haftzeit sollen alle jungen Täter auf ihre Gefährlichkeit hin überprüft werden, die etwa einen Totschlag, eine Raub mit Todesfolge, eine Vergewaltigung oder eine schwere Körperverletzung begangen haben.

Mord an neunjährigem Peter als Auslöser

Zypries' Sprecherin erklärte, mehrheitlich herrsche bei Union und SPD Einigkeit darüber, dass ein Jugendlicher mindestens sieben Jahre Freiheitsstrafe erhalten haben muss, um begutachtet zu werden. Das Gesetz wäre im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Im Februar 2005 hatte der Mord an dem neunjährigen Peter aus München vor allem in Bayern Rufe nach schärferen Gesetzen laut werden lassen. Ministerpräsident Edmund Stoiber und Justizministerin Beate Merk (beide CSU) verlangten höhere Strafen für junge Täter und die Möglichkeit zur Zwangstherapie. Merk appellierte, Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren anders als bisher üblich "grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln".

Sie sprach sich schon damals dafür aus, die nachträgliche Sicherungsverwahrung auf Heranwachsende auszuweiten, wenn es sich um "hochgefährliche Täter" handle, die nicht resozialisierbar seien. Peter war von dem 28-jährigen, kurz zuvor entlassenen Kindermörder Martin Prinz sexuell missbraucht und erdrosselt worden.

Der Täter hatte als 18-Jähriger bereits einen elfjährigen Jungen nach einem Vergewaltigungsversuch erstochen. Trotz mehrjähriger Sexualtherapie in Haft wurde Prinz von Gutachtern als gefährlich eingestuft. Wieder auf freiem Fuß, kam er der richterlichen Aufforderung zur weiteren Therapie nicht nach.

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