Ein Mitglied des Zwickauer Terrortrios hätte womöglich rechtzeitig gefasst werden können: Ein LKA-Beamter hatte bereits 1998 eine Vorahnung. Die Thüringer Geheimdienstler fertigten einen entsprechenden Bericht, doch sie stuften ihn als "vertraulich" ein - und verhinderten damit womöglich einen Haftbefehl.
Manchmal hängt es an einem seidenen Faden, und das Schicksal nimmt einen anderen Lauf. Könnte der Faden im Falle des Zwickauer Terrortrios womöglich die formelle Einstufung eines Verfassungsschutzberichts gewesen sein? "Es ist möglich", sagt Gerhard Schäfer, "dass man Böhnhardt hätte festhalten können." Ein ungeheuerlicher Satz, betrifft er doch einen Mann, der später an zehn Morden und einem Dutzend Bankrauben beteiligt gewesen sein soll.
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In Eisenach stehen Feuerwehrleute und Polizisten am 4. November vergangenen Jahres vor einem qualmenden Wohnmobil, in dem die Leichen der beiden Mitglieder der Zwickauer Neonazi-Zelle Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gefunden wurden. (© dpa)
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Doch Ex-Bundesrichter Schäfer weiß, wovon er spricht: Als Chef einer vom Thüringer Innenminister einberufenen Untersuchungskommission ist er damit befasst, die Umstände aufzuklären, unter denen die drei mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe vor 14 Jahren in den Untergrund entschwinden konnten.
Zwar befindet sich die Schäfer-Kommission "noch mitten in der Arbeit", wie der Jurist berichtet. Doch Schäfer und seine beiden Mitstreiter haben bereits einige interessante Erkenntnisse gewonnen - und diese betreffen vor allem die Anfangsphase der Ermittlungen. "Es war die womöglich größte Verbrechensserie in der Geschichte der Bundesrepublik", sagt der Thüringer Innenminister Jörg Geibert zu den Taten, die dem Trio zur Last gelegt werden. Diese Serie hätte vermutlich verhindert werden können, wenn es im Januar 1998 gelungen wäre, zumindest Böhnhardt zu verhaften. Es kam anders, wie man weiß. Und das könnte womöglich mit einem formellen Akt zu tun haben, der in einem Rechtsstaat allerdings nicht unbedeutend ist: der Einstufung eines Verfassungsschutzberichts als "vertraulich" und damit als nicht verwendbar für die Ermittlungsbehörden.
Es war am 26. Januar 1998, als Beamte des Thüringer Landeskriminalamts drei Garagen in Jena durchsuchten. Vorausgegangen waren intensive Observationen von Thüringer Verfassungsschützern, die auf Initiative eines LKA-Beamten durchgeführt worden waren, wie Schäfer jetzt berichtet. "Das war ein Mann, der hatte den Riecher, der hatte das Gefühl, da steckt was dahinter." Tatsächlich beobachteten die um Mithilfe gebetenen Geheimdienstler, wie Mundlos und Böhnhardt offenbar in Baumärkten Material besorgten und sich auf konspirative Weise in der Garage zu schaffen machten.
Die Schlapphüte fertigten einen entsprechenden Bericht an, stempelten ihn als "vertraulich" und sandten ihn ans Landeskriminalamt. Dort plante der Beamte umgehend eine Durchsuchung und erwirkte auch einen Durchsuchungsbeschluss. Doch einen Haftbefehl gab es nicht - weil der Verfassungsschutzbericht wegen der Vertraulichkeitseinstufung nicht habe verwendet werden können.
Ein zweites Malheur bei den Durchsuchungen
Als die Durchsuchungen begannen, passierte dann noch ein Malheur: Ausgerechnet an der Garage, bei der die Verfassungsschützer ihre Beobachtungen gemacht hatten, hing ein Vorhängeschloss, mit dem die Ermittler nicht gerechnet hatten. Um es zu öffnen, mussten die Beamten erst die Feuerwehr rufen, wie Schäfer berichtet. So verging wertvolle Zeit, während zwei andere Garagen sogar noch im Beisein von Böhnhardt durchsucht wurden - in ihnen fand sich freilich nichts Auffälliges.
Und so ist nun trotz aller Untersuchungen der Schäfer-Kommission immer noch unklar, was die Verhaftung Böhnhardts letztendlich verhinderte: die Tatsache, dass man bei der richtigen Garage einfach zu spät fündig wurde, oder aber die formale Einstufung des Verfassungsschutzberichts. "Am Tag danach", das jedenfalls hat die Schäfer-Kommission schon herausgefunden, "wurde der Verfassungsschutzbericht dann heruntergestuft."
Im November wurde die Schäfer-Kommission, der neben dem Vorsitzenden noch zwei Juristen angehören, ins Leben gerufen. Zunächst vergingen einige Wochen, bis die Kommissionsmitglieder sowie vier wissenschaftliche Mitarbeiter die Sicherheitsprüfung durchlaufen hatten, sodass sie sich überhaupt in die vielen "vertraulichen" Unterlagen einlesen durften. Seit einigen Wochen wühlen sich Schäfer und seine Mannen nun durch Berge von Akten. "Wir gehören nicht zu denen, die gleich losschießen", sagt Schäfer. Deshalb habe man sich sehr gründlich vorbereitet, bevor man mit Betroffenen spreche. Schon die erste Befragung aber brachte eine wichtige Erkenntnis: "Es gibt Optimierungspotential in der Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden", sagt Geibert zu dem vorläufigen Ergebnis und regt an, das betreffende Verfassungsschutzgesetz im Land zu ändern.
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(SZ vom 10.01.2012/fran)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
Ausser Pleiten Pech und Pannen ist leider nicht viel rechtzeitig passiert. Die Hauptursache ist das es hier in diesen doch recht kleinen Lande 16 Vefassungsschutz Aemter gibt, jedem sein kleines Koenigreich. Auch die Zusammenarbeit mit den anderen Behoerden ist mangelhaft, drueber wurde schon viel geschrieben. Warum macht man nicht aus den 16 Aemtern eine Behoerde mit ihren Landesabteilungen ? Die Postenhascherei steht den im Wege und die politischen Raenkespiele. Nach dem Ende der alten RAF wurde die Zusammenarbeit der verschiedensten Dienste von der Politik, damals noch Bonn untersagt. Also geht den Poltikern auf den Keks und fordert eine Behoerde und nicht 16 Nutzlose Verwaltungen. Aber dan kommen sofort die Bedenkentraeger aus ihren Hoehlen und warnen.
Wenn all das dem Schutz der Verfassung oder uns Bürgern gedient haben soll, dann gibt es nur eine Konsequenz: Sofort abschaffen!
Eine echte Demokratie braucht die Damen und Herren dieses undurchsichtigen Gewerbes ohnehin nicht, denn hier sehen wir einmal mehr, wie diese Arbeit zu bewerten ist. Demokratie braucht Transparenz und dieses Geschehen ist ein direkter Angriff auf die Glaubwürdigkeit des Staates und seiner Institutionen.
Richtig: "Durch hohe Geheimhaltungsstufe wurde Haftbefehl verhindert."
Zitat: "Ein Mitglied des Zwickauer Terrortrios hätte womöglich rechtzeitig gefasst werden können: Ein LKA-Beamter hatte bereits 1998 eine Vorahnung. Die Thüringer Geheimdienstler fertigten einen entsprechenden Bericht, doch sie stuften ihn als "vertraulich" ein - und verhinderten damit womöglich einen Haftbefehl. "
Ergebnis: Der Thüringer Verfassungsschutz hat einen Haftbefehl gegen einen bekannten Bombenbastler verhindert.
Fazit der Schäfer-Truppe praktisch noch vor Einstieg in die Ermittlungen: Das Verfasssungschutzgesetz ist zu ändern. Es werde Optimierungspotentiale in der Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden gesehen.
Wieso denn? Der Geheimdienst-Bericht wurde doch nach Verhinderung des Haftbefehls und des dadurch ermöglichten Untertauchens von Böhnhardt als nicht mehr vertraulich eingestuft. Weshalb war dann möglich, was vorher nicht getan wurde? Und was hätte zuvor dagegen sprechen sollen, diesen Bericht gleich so einzustufen, dass bei belegtermaßen Bombenbauern eine Verhaftung möglich gewesen wäre? Wieso sollten derart aktiv das Untertauchen von Nazi-Terroristen fördernde und von uns Bürgern finanzierte staatliche Dienste noch mehr Rechte bekommen, wenn sie derart versagen bzw. eventuell sogar am Terror mitgewirkt haben?
Wie nach meiner Einschätzung schon beim BND-Journalisten-Überwachungsskandal offenbart sich Schäfer damit aus meiner Sicht auch hier als U-Boot der Dienste. Und CDU und SPD machen mit und verzichten zu Lasten unserer Republik auf einen Untersuchungsausschuss in Thüringen. Schande über solche Politiker!
Lesen Sie eigentlich manchmal die SZ?
Kann ich Ihnen nur empfehlen. In der Samstagsausgabe war ein Bericht über den Verfassungsschutz, der mit der Legende, dass die "Pannen" bei der Bekämpfung des rechtsradikalen Terrors struktur- oder organisationsbedingt gewesen wären.
Der Bericht machte deutlich, dass die Organisation, die Rechtsradikalismus seit Jahrzehnten finanziert und vor Zugriffen schützt, zumindest einer gewissen Sympathie für die Täter verdächtig ist.
Was also soll Ihr erneutes Gerede von einem Malheur?
Das Gebot der Stunde: Auflösung des Verfassungsschutzes und Bestraffung der Mittäter. Alles andere ist Vertuschung.
Paging