Zweite Abstimmung im Parlament:Slowakei stimmt Euro-Rettungsschirm zu

Der Rettungsschirm kann in Kraft treten: Im zweiten Anlauf hat das slowakische Parlament der EFSF-Erweiterung zugestimmt. Am ersten Votum war die slowakische Regierungskoalition zerbrochen.

Die Slowakei hat im zweiten Anlauf für die Erweiterung des Euro-Rettungsschirms EFSF gestimmt. 114 Abgeordnete aus Regierung und Opposition sprachen sich dafür aus, nur 30 dagegen. 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

In einem ersten Anlauf hatte es am Dienstag keine Mehrheit für die EFSF-Erweiterung gegeben. Premierministerin Iveta Radicova hatte das erste Votum mit der Vertrauensfrage verknüpft. Der neoliberale Koalitionspartner SaS hatte ihr die Gefolgschaft verweigert. Anschließend hatten sich Opposition und Vertreter des Regierungslagers auf Neuwahlen verständigt.

Mit dem Votum des letzten Landes der Euro-Zone kann der ausgeweitete Rettungsschirm nun in Kraft treten. Der Euro-Rettungsfonds EFSF wurde vor eineinhalb Jahren im Zuge des Kampfs gegen die Griechenland-Pleite geschaffen. Dahinter steckt eine Zweckgesellschaft mit dem sperrigen Namen Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Sie ist eine Art Finanzfeuerwehr, die mit Notkrediten an hochverschuldete Euro-Länder Krisenfeuer löschen soll. Angesichts immer neuer Brandherde beschlossen die Euro-Staaten im März und im Juli eine Generalüberholung.

Die Euro-Staaten vereinbarten im März, die tatsächliche Ausleihkapazität des EFSF-Fonds von bislang 250 auf 440 Milliarden Euro zu erhöhen. Deutschland muss daher nun seinen Anteil am Garantierahmen von bislang 123 Milliarden Euro auf rund 211 Milliarden Euro aufstocken. Diese Summe entspricht ungefähr zwei Dritteln eines Bundeshaushalts.

Der Fonds soll künftig nicht nur Hilfskredite vergeben können. Er soll außerdem Anleihen von Schuldenstaaten kaufen können - und zwar auch auf dem sogenannten Sekundärmarkt, wo die Schuldpapiere zwischen Investoren gehandelt werden und sich Spekulationen gegen Staaten entwickeln können. Zudem soll der EFSF-Fonds künftig nicht erst bei akuten Krisen, sondern auch vorsorglich Kreditlinien bereitstellen dürfen. Auch sollen Darlehen an Staaten vergeben werden dürfen, damit diese ihre Banken und andere Finanzinstitute refinanzieren können.

All diese Instrumente sollen dazu beitragen, sogenannte Ansteckungsgefahren zu bannen. Für die Notmaßnahmen gelten strenge Auflagen wie die Pflicht zu Reformen in den Empfängerländern. Bei den Vorsorgemaßnahmen sind die Bedingungen nicht ganz so umfangreich.

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