Zwangsprostitution:Freiern droht Haft

Der Kunde zahlt

In Frankreich müssen Kunden von Prostituierten künftig fürchten, wegen des "Kaufs sexueller Handlungen" mit Bußen von 1500 Euro (3750 für Wiederholungstäter) bestraft zu werden. Ein entsprechendes Gesetz wollte die Nationalversammlung am Mittwochabend beschließen. Anders als bisher wäre Prostitution nicht mehr strafbar. Dennoch demonstrierten Hunderte Huren gegen das Gesetz - sie fürchten, dass eine Kriminalisierung ihrer Freier ihr Gewerbe in die Illegalität drängt. Christian Wernicke

Sex mit einer Prostituierten kann für Freier bald böse enden. Die Regierung hat ein Gesetz gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel verabschiedet, das abschrecken soll.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Blaue Flecken oder nur ein ungutes Gefühl - Spuren von Menschenhandel sind nicht immer leicht zu lesen am Körper und im Auftreten von Prostituierten. Wer Sex kauft in Deutschland aber wird künftig besser aufpassen müssen. Am Mittwoch hat das Kabinett ein Gesetz verabschiedet, das schärfere EU-Richtlinien zum Menschenhandel umsetzt. Bis zu fünf Jahre Haft drohen nun Freiern von Zwangsprostituierten. Straffrei gehen dagegen Kunden aus, die den Verdacht auf eine Zwangslage den Behörden melden. Wer mit Gewalt sexuelle Handlungen veranlasst, riskiert bis zu zehn Jahre Haft.

"Wer die Lage von Zwangsprostituierten ausnutzt, indem er sexuelle Handlungen an ihnen vornimmt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Nach der Neuregelung der legalen Prostitution soll nun auch die sexuelle "Ausbeutung der Arbeitskraft" effektiver bekämpft werden, auf Wunsch der Union auch die Ausbeutung durch Kinderarbeit. Die Bundesregierung hofft hier auf Abschreckung.

Entscheidend für den Erfolg des Gesetzes werden nun Freier, die zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie die Zwangslage einer Prostituierten billigend in Kauf nehmen oder davon wissen. Wer eine Person "unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist" ausnutzt, muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen, so das Gesetz.

Strafbar kann schon die "Duldung sexueller Handlungen an sich" werden, die unfreiwillig geschehen - oder weil jemand in "Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft" gehalten wird. Fünf Jahre Haft drohen bei Transport von Menschenhandelsopfern unter 21 Jahren oder von Kindern, die betteln müssen. Bis zu zehn Jahre Haft riskiert, wer "mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List" sexuelle Handlungen veranlasst. Das gilt auch für Kunden von Zwangsprostituierten unter 18 Jahren.

Woran aber erkennt man Zwangslagen? Im Gesetz wird ein "offensichtlicher schlechter körperlicher oder stark eingeschüchterter Zustand des Opfers" genannt, die Arbeit hinter verschlossenen Türen - oder dass Dritte sexuelle Handlungen anweisen und stets selbst abkassieren. Weil das nicht immer klar erkennbar ist, reicht schon die Meldung eines Verdachts bei einer Behörde, dann geht der Freier straffrei aus.

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