Zoll:Kleiner Bruder

Zoll vernichtet Drogenfund im Abfallheizkraftwerk in Olching, 2017

Hüte deine Tüte: Zollbeamte lassen bei München eine halbe Tonne sichergestelltes Marihuana verbrennen.

(Foto: Johannes Simon)

Abhören und verdeckt ermitteln: Auch Zollfahnder sollen mehr Befugnisse bekommen. Politiker sehen die Behörde bereits als "Zwilling" des Bundeskriminalamts.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Man kennt das aus dem abendlichen Fernsehkrimi. Verdeckte Zollfahnder verfolgen einen Drogenring. Sie haben sichere Beweise, dass sie den richtigen Tätern auf der Spur sind. Im Laufe der Ermittlungen entdecken sie Hinweise darauf, dass die Verdächtigen nicht nur mit Drogen handeln, sondern auch das Geld sauber waschen wollen. Natürlich wollen sie da dranbleiben, aber das ist nicht so einfach. Weil sie nämlich die Daten, die sie bei der Drogenermittlung gesammelt haben, nicht mal eben auch für die Geldwäscheuntersuchungen verwenden dürfen.

Im Krimi ignorieren die Ermittler alle Vorschriften. Sie bedienen sich der Daten, um die Täter zu stellen - allein der Erfolg zählt, und sie haben ja nur 90 Minuten Zeit. In der Realität dagegen muss der Fahnder zum Staatsanwalt, um zu beantragen, dass alle Informationen, die er durch telefonische Überwachung oder Observation des Drogengeschäftes gesammelt hat, auch für die Untersuchung der vermeintlichen Geldwäsche genutzt werden dürfen. Das kostet Zeit, Nerven - und verhindert oft genug den Erfolg der Ermittlungen. Künftig aber sollen sich reale und fiktive Fahndungsarbeit annähern. Über das neue Zollfahndungsdienstgesetz, das im Juli vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden Zollfahnder ermächtigt, schneller, früher und eigenverantwortlicher einzugreifen, nicht nur in der klassischen Strafverfolgung, sondern auch, um Gefahren abzuwehren. Der Zoll, sagte der im Bundesfinanzministerium zuständige Staatssekretär Ralf Bösinger (SPD), werde mit dem neuen Gesetz ebenso wirkungsvoll arbeiten können wie das Bundeskriminalamt: "Der Zoll ist nicht mehr der kleine Bruder des Bundeskriminalamtes, sondern der Zwilling." Damit sich die Zwillinge bei ihrer Arbeit nicht in die Quere kommen, gibt es für jede Behörde einen Zuständigkeitskatalog. Natürlich gebe es auch gemeinsame Ermittlungsgruppen, betont das Bundesfinanzministerium.

Das Finanzministerium will den Zoll zum "Zwilling" des Bundeskriminalamts machen

Grundsätzlich sind Zollfahnder für Steuerdelikte zuständig und für Straftaten, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr begangen werden, also an See- und Flughäfen und anderen Grenzübergängen. Meist geht es um Drogenschmuggel, um heimlich eingeführte Waffen aller Art, um Geldwäsche oder Schwarzarbeit. Die Zahl dieser Straftaten nimmt zu. Schon jetzt beschäftigt der Zoll etwa 30 000 Mitarbeiter, bis 2021 sollen 6300 dazukommen. Die Bürger seien heute stärker gefährdet als früher, sagt Staatssekretär Bösinger, etwa durch neue synthetische Drogen, die einfacher auf den Markt gebracht würden. Der Zoll werde besser ausgestattet, um die wachsenden Aufgaben zu erfüllen, vor allem in der Gefahrenabwehr. Aber natürlich, sagt Bösinger, seien auch künftig nicht alle Mittel erlaubt. "Wir bemühen uns, die Balance zu halten zwischen notwendigen effektiven Ermittlungen und dem Schutzbedürfnis der Bürger."

Das neue Gesetz erleichtert die Nutzung von schon vorhandenen Daten, insbesondere zur Gefahrenabwehr. Bisher mussten Zollfahnder, die bei Ermittlungen einer Straftat wie etwa Schmuggel Hinweise auf eine weitere Straftat wie etwa Geldwäsche erhielten, zunächst belegen, dass auch die zweite Straftat schwer genug ist, um auf gesetzlicher Grundlage Daten zu ermitteln. Künftig muss nichts mehr bewiesen werden, es reicht, dass der Ermittler die gesetzliche Grundlage für gegeben hält.

Oder: Bisher durfte der Zoll bei der Strafverfolgung mit verdeckten Ermittlern arbeiten, ähnlich wie das Bundeskriminalamt. Künftig dürfen verdeckte Ermittler auch eingesetzt werden, um Gefahren abzuwehren. Helfen soll das den Fahndern beispielsweise bei der Telekommunikationsüberwachung. Drogendealer kommunizieren gern über Codeworte; wer sie nicht kennt, dem nutzt es nichts, Telefonate abzuhören oder Kurznachrichten, Whatsapp und Facebook mitzulesen. Die Zollfahnder brauchen jemanden, der die Codeworte kennt - einen verdeckten Ermittler. Neu ist auch, dass sich die Fahnder künftig schon vorab in Leitungen einschalten können, um ankommende Gespräche mitzuhören. Bisher durften sie sich nur auf bestehende Anrufe aufschalten. Zudem dürfen Fahnder auch präventiv Telefonnummern auslesen oder Standorte bestimmen lassen. Das neue Zollfahndungsdienstgesetz wurde nötig wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Richter den Umgang mit Daten neu regeln lassen wollten.

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