Zeuge im NSA-Ausschuss:Kampf um Snowdens Vorladung

Die Opposition macht Druck und will im NSA-Untersuchungsausschuss eine Ladung des US-Whistleblowers Edward Snowden durchsetzen. Das wird nicht gelingen, wirft aber ein seltsames Licht auf die Ausschussmitglieder von Union und SPD.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Im Grunde ist die Sache ganz einfach. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat einstimmig beschlossen, den US-Whistleblower Edward Snowden als Zeugen zu hören. Jetzt müsste er nur noch geladen werden. Dann wäre die Bundesregierung in der Pflicht, alles in ihrer Macht stehende zu tun, ihn aus seinem Moskauer Asyl nach Berlin zu holen.

Die Sache ist aber komplizierter. Zum einen will die Bundesregierung aus Angst vor diplomatischen Verwerfungen mit den USA Snowden nicht in Deutschland haben. Das hat sie in Gutachten und Antworten auf Fragen des Ausschusses mehr als deutlich gemacht. Zum anderen haben die Mitglieder der Koalitionsparteien die Haltung der Bundesregierung ziemlich offensichtlich übernommen.

Einem zu erwartenden Antrag von Linken und Grünen, Snowden jetzt auch offiziell vorzuladen, wollen sie nicht zustimmen. "Vorläufig", erklärte an diesem Mittwoch der SPD-Obmann im Ausschuss, Christian Flisek, sehe er keine Chance, Snowden sicher nach Deutschland zu bringen. Darum werde er schon im Interesse Snowdens seinen Leuten nicht empfehlen, den Anträgen der Opposition zuzustimmen. Die Union sieht das genauso. Ihr Obmann Roderich Kiesewetter hat erklärtermaßen ohnehin kein Interesse Snowden in Deutschland zu befragen.

Wann die Regierung aktiv werden müsste

Eine Vorladung wäre die Chance für den Ausschuss, die Bundesregierung unter Zugzwang zu setzen. Bisher hat sie lediglich auf rechtliche Probleme und ungelöste Fragen hingewiesen. Und klar gemacht, dass sie mit Blick auf den hohen Wert der transatlantischen Freundschaft Snowden kein sicheres Geleit nach Deutschland garantieren möchte.

Mit dem bestehenden Zeugenbeschluss hätte die Regierung schon Vorbereitungen für eine Einladung Snowdens treffen können. Das hat sie bislang nicht getan. Nach einer Vorladung aber muss sie eigentlich aktiv werden. Das ist zumindest die Haltung der Opposition. Union und SPD im Ausschuss haben an so einem Druckmittel aber kein Interesse.

SPD-Mann Flisek äußert lieber seine Verwunderung darüber, dass Snowden sich nicht auf ein informelles Gespräch mit Ausschussmitgliedern in seinem Moskauer Asyl einlassen möchte. Das hatte er über seinen deutschen Anwalt vergangene Woche mitgeteilt. "Ich bedaure das zutiefst", sagte Flisek.

Neu ist die Haltung Snowdens allerdings nicht. Er hat immer deutlich gemacht, dass er dem Ausschuss gerne zur Verfügung stehe. Aber nur in Deutschland und unter sicheren Bedingungen.

Für den Grünen-Obmann in Ausschuss, Konstantin von Notz, verfolgen Union und SPD eine "Vernebelungstaktik". Sie wollten Snowden die Schuld in die Schuhe schieben, wenn es nicht zu einer Aussage vor dem Ausschuss kommen kann. Die Bundesregierung "hintertreibt" so den Untersuchungsauftrag des Ausschusses, findet von Notz.

Sichere Bedingungen, das heißt für Snowden: Er will nicht festgenommen und in die USA abgeschoben werden, sobald er deutschen Boden betritt. Die Bundesregierung will ihm diese Garantie nicht geben. Und verweist auf ein Auslieferungsabkommen mit den USA. Flisek erklärt dazu, er habe diese Haltung "zur Kenntnis zu nehmen".

Das Argument würde allerdings nur ziehen, wenn die USA Snowden nicht wegen einer politischen Straftat verfolgen würden. Fragt sich, was die Veröffentlichung von geheimen Unterlagen der NSA anderes sein soll, als eine politische Straftat.

Kommt die Bundesregierung vor Gericht?

Flisek versteht die Debatte nicht. Selbst wenn Snowden nach Deutschland käme und erfolgreich Asyl beantragen würde, wäre der Whistleblower nicht frei. "Solange er nicht mit den USA eine Lösung findet, ist er ein gejagter Mann", sagt Flisek. Und solange das so sei, könne er es nicht verantworten, Snowden als Zeugen nach Deutschland zu bitten.

Linke und Grüne bereiten deshalb juristische Schritte vor. Sie werden wohl nach der Sommerpause vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sollte die großkoalitionäre Ausschuss-Mehrheit den Anträgen auf Vorladung in der Sitzung an diesem Donnerstag tatsächlich verweigern. Mit der Begründung: Die Ausschussmehrheit könne nicht auf Dauer das Minderheitenrecht der Opposition, Zeugen zu benennen, mit Verfahrenstricks aushebeln.

Wenn aber der Ausschuss einer Ladung zustimmt und dann die Bundesregierung ihre Pflicht zur Amtshilfe erkennbar nicht nachkommt, wollen Linke und Grüne sehr wahrscheinlich die Bundesregierung wegen Untätigkeit verklagen. Vor dem Verfassungsgericht müsste dann geklärt werden, ob die Bundesregierung ihre Sorge um die Beziehungen zu den USA höher bewerten darf als die parlamentarischen Rechte des Ausschusses.

SPD-Obmann Flisek betont zwar, dass die Tür für eine Befragung Snowdens weiter offen stehe. Das macht auch sein Unions-Kollege Kiesewetter klar. Nur steht diese Tür aber wohl in Moskau, nicht in Berlin.

In der öffentlichen Ausschuss-Sitzung an diesem Donnerstag soll es vor allem um Technik gehen. Grob: Wie funktioniert das Internet? Und wie genau kann es wo und mit welchen Mitteln ausgespäht werden? Interessant wird auch die Frage sein, ob die technischen Möglichkeiten überhaupt noch von den deutschen Gesetzen für die Nachrichtendienste richtig erfasst werden.

Ohne rechtliche Grundlage

Daran zweifeln immer mehr führende Juristen. In einer ersten Anhörung des Ausschusses etwa hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, erklärt, der deutsche Auslandsgeheimdienst BND arbeite derzeit ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Und damit in Teilen verfassungswidrig. Selbst die Mitglieder der G10-Kommission finden mehrheitlich, dass es erhebliche rechtliche Probleme mit der Arbeit des BND gibt. In der G10-Kommission sitzen vornehmlich vom Bundestag entsandte Richter, die Telekommunikationsüberwachungen der deutschen Geheimdienste auf Antrag bewilligen.

Noch allerdings hält sich die Bundesregierung bedeckt, wenn es um neue Gesetze geht. Die Koalition ist gespalten. Flisek sieht dringenden Handlungsbedarf. Unions-Obmann Kiesewetter sieht durch die Kritik allein einen Prüfauftrag. Er weiß auch schon was an dessen Ende stehen muss: auf keinen Fall eine Einschränkung der bisherigen Arbeit der Geheimdienste.

Die ersten Zeugen werden kommenden Donnerstag vor dem Ausschuss erwartet. Es handelt sich um die ehemaligen führenden NSA-Mitarbeiter Thomas Drake und William Binney. Beide sind nach ihre Zeit in der NSA zu Whistleblowern geworden.

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