Wuppertal:Oberlandesgericht lässt Anklage gegen "Scharia-Polizei" zu

Anklage wegen ´Scharia-Polizei" nach Beschwerde zugelassen

Ein Mann schaut im September 2014 in Köln auf die Berichterstattung über die "Scharia-Polizei" im Internet.

(Foto: dpa)
  • Vor zwei Jahren traten mehrere Salafisten in Wuppertal als "Scharia-Polizei" auf.
  • Nun müssen sich die selbsternannten Sittenwächter doch vor Gericht verantworten.
  • Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu zwei Jahre Haft.

Der Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal vor zwei Jahren wird nun doch noch in einem Strafprozess behandelt. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) die Anklage gegen acht von neun Beschuldigten zur Hauptverhandlung zu. Der 3. Senat halte eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das im Versammlungsgesetz vorgegebene Uniformverbot für wahrscheinlich, teilte das Gericht mit.

Zuvor war das Landgericht Wuppertal zu einer gegenteiligen Einschätzung gekommen und hatte Ende vergangenen Jahres die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Beschwerde ein.

Im September 2014 waren die Islamisten als selbsternannte Sittenwächter durch Wuppertal patrouilliert. Sie trugen Westen mit dem Aufdruck "Shariah Police" und forderten Passanten auf, auf Alkohol und Glücksspiele zu verzichten. Mit dabei war Sven Lau, einer der bekanntesten Köpfe der Salafisten-Szene. Die Scharia ist das islamische Recht.

Dem OLG zufolge haben die Angeklagten durch die Westen ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia zum Ausdruck gebracht und durch den Zusatz "Police" auch ihren Willen zur Durchsetzung bekundet. Wegen der Ähnlichkeit des Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten "Religionspolizei" könnten die Angeklagten einschüchternd militant gewirkt haben.

Die jetzige Entscheidung des OLG kann nicht angefochten werden. Bei einer Verurteilung müssten die Angeklagten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: