Wittenberg:Urteil zu "Judensau" vertagt

Muss das Schmäh-Relief an der Stadtkirche entfernt werden? Das Amtsgericht verweist den Fall an die nächste Instanz.

Die Entscheidung über die mögliche Entfernung des antisemitischen Schmäh-Reliefs "Judensau" an der Stadtkirche in Wittenberg ist vertagt worden. Richter Thomas Tilch erklärte das Amtsgericht Wittenberg für nicht zuständig und verwies den Fall an die nächsthöhere Instanz. Das Amtsgericht dürfe nur Streitwerte von bis zu 5000 Euro verhandeln, erklärte er. Der Streitwert im Fall der "Judensau" liege etwa doppelt so hoch. Damit gab Tilch dem Antrag des Klägers statt, das Verfahren an das Landgericht Dessau-Roßlau zu überweisen. Das Sandsteinrelief aus dem Jahr 1305 zeigt einen Rabbiner, der einem Schwein unter den Schwanz schaut und Juden, die an den Zitzen der Sau trinken. Im Mittelalter wurden durch solche Abbildungen Juden geschmäht. Die Zivilklage war von Michael Düllmann eingereicht worden, einem Mitglied einer jüdischen Gemeinde in Berlin. Sie lautete unter anderem auf Beleidigung nach Paragraf 185 Strafgesetzbuch, da die Skulptur jüdische Mitbürger diffamiere. Düllmann fordert von der Kirchengemeinde, die "Judensau" zu entfernen. Die Gemeinde lehnt das mit Verweis auf die Erinnerungskultur ab.

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