Wisniewski und der Mord an Buback:Neue Ermittlungen im Mordfall Buback

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Die Bundesanwaltschaft sieht einen Anfangsverdacht, dass der frühere RAF-Terrorist Wisniewski geschossen hat.

30 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleitern sind neue Ermittlungen aufgenommen worden. Es bestehe Anfangsverdacht gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski, sagte Generalbundesanwältin Monika Harms am Mittwoch.

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An den bisherigen Verurteilungen wegen des Attentats am 7.April 1977 in Karlsruhe ändere sich nach einer vorläufigen Bewertung nichts, sagte Harms. Sowohl Brigitte Mohnhaupt als auch Christian Klar und Knut Folkerts seien durch ihre festgestellten Tatbeiträge zu Recht als Mittäter verurteilt worden. Im Übrigen gebe es derzeit keinen Anlass für Vorwürfe gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt, sie hätten Aussagen der RAF-Aussteigerin Verena Becker zu dem Attentat zurückgehalten. Sie hatte vor etwa 20 Jahren in der Haft Wisniewski als Schützen benannt.

Bundesanwalt Rainer Griesbaum sagte, man habe in der Behörde bisher keine Erkenntnisse gefunden, dass Informationen zurückgehalten worden seien. Es gebe allerdings Anhaltspunkte dafür, dass einzelne, mittlerweile pensionierte Bundesanwälte Informationen erhalten hätten, die aber nicht gerichtlich verwertbar gewesen seien.

Laut einem Bericht von Spiegel Online vom Mittwoch informierte der Verfassungsschutz im Frühjahr 1982 das Bundesinnenministerium und den damaligen Generalbundesanwalt Kurt Rebmann über die Aussage Beckers. Griesbaum sagte, er selbst habe erst am Freitag vergangener Woche durch eine Anfrage des Spiegel von der damaligen Aussage erfahren. Ob Rebmann darüber informiert war, ließ Griesbaum offen.

Das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste, das sich am Mittwoch mit dem Fall Buback befasst hatte, kam nach Angaben seines Vorsitzenden Max Stadler (FDP) zu dem Ergebnis, dass "keine Übermittlungsversäumnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz festgestellt" werden konnten.

Harms sagte, die neuen Ermittlungen seien durch die Forderung von Michael Buback, des Sohnes von Siegfried Buback, in der Fernsehsendung "Sabine Christiansen" ausgelöst worden, er wolle den Namen des Todesschützen wissen. Später seien die Angaben des Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock hinzugekommen, der zunächst gegenüber Michael Buback und dann dem Spiegel erklärt hatte, Klar sei nicht der Schütze gewesen.

Seines Wissens habe Wisniewski geschossen. Griesbaum bestätigte erstmals, dass seine Behörde durch den Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger seit Mitte Februar wisse, dass Boock "etwas auf dem Herzen habe". Dieser sei aber einer Zeugenladung für Ende März wegen einer Krankheit nicht gefolgt.

Griesbaum bestätigte, dass der im Jahr 1981 wegen mehrfachen Mordes verurteilte und 1999 freigelassene Wisniewski bisher nicht mit dem Buback-Attentat in Verbindung gebracht worden sei. Bei den neuen Ermittlungen würden auch relevante Spuren mit den heutigen Möglichkeiten der Kriminaltechnik untersucht. Mit DNS-Analysen könnten etwa Haare besser zugeordnet werden. Nach Angaben Griesbaums steht entgegen anderslautenden Berichten nicht fest, dass ein Haar Beckers an einem beim Attentat getragenen Motorradhelm gefunden worden sei.

© SZ vom 26. April 2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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