Wintereinbruch:Eis in der Leitung

Ob eine eingefrorene Wasserleitung oder zu viel Schnee auf dem Dach: Der Winter setzt vielen Häusern zu. Eigentümer sollten daher vorbeugen. Nur in manchen Fällen ersetzt eine Versicherung den Schaden.

Eingefrorene Leitungen können im Winter schnell einen großen Schaden verursachen. Und das kann teuer werden, wie Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen: Im Jahr 2013 zahlten Versicherer für Leitungswasserschäden insgesamt etwa 2,3 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Schadenhöhe betrug circa 3100 Euro. Für Schäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung. Die Hausratversicherung leistet Ersatz für den Hausrat. Um Schäden zu vermeiden, sollten die Installationen im Haus isoliert und Leitungen im Außenbereich entleert sein. Hauseigentümer sollten außerdem das Dach vor Schneedruck schützen. Eine zehn Zentimeter dicke Schneeschicht kann nach Angaben des GDV mehr als 100 Kilo pro Quadratmeter wiegen. Um Schäden vorzubeugen, sollten Eigentümer regelmäßig einen Blick aufs Dach werfen. Große Schneemassen sollten geräumt werden. Bei Schäden durch Schneedruck ist eine Elementarschadenversicherung nötig. Eine Wohngebäudeversicherung ohne diese zusätzliche Deckung greift nicht.

Ein verschneites Dach birgt auch das Risiko einer Dachlawine. Beschädigt eine solche das Gebäude, springt eine Elementarschadenversicherung ein. Werden Passanten verletzt oder Autos beschädigt, haftet der Hausbesitzer nur, falls er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Schutz bietet hier eine Haftpflichtversicherung. Eigentümer sind aber nicht verpflichtet, Schneefanggitter anzubringen.

Eigentümer sind außerdem verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Sie können diese Pflicht auch auf den Mieter übertragen. Verletzt sich ein Fußgänger, weil der Gehweg nicht geräumt oder gestreut war, haftet in der Regel der Eigentümer oder Mieter. Vor den finanziellen Folgen schützt auch hier eine Haftpflichtversicherung.

© SZ vom 02.01.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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