Wie funktioniert eigentlich...:...Föderalismus?

Eigentlich reden beim Gesetze-Machen in Deutschland nur zwei Institutionen mit: Bundestag und Bundesrat. Die beiden Ebenen sind inzwischen derart verflochten, dass die Legislatur eine langwierige Angelegenheit geworden ist. Die Föderalismusreform soll nun den gordischen Knoten durchschlagen.

Bernd Oswald

Jeder Staat besteht aus mehreren Gliederungen, etwa dem Gesamtstaat und den Gliedstaaten, oder auf deutsche Verhältnisse übertragen: Bund und Länder. Das Verhältnis dieser Gliederungen muss geklärt sein. Staaten, die so organisiert sind, sind föderale Staaten. Der Begriff leitet sich vom lateinischen foedus, foedera (Bund, Bündnis, Vertrag) ab.

Die Bundesrepublik Deutschland ist hierarchisch in Bund, Länder und Gemeinden gegliedert. Der Bund räumt dabei den Ländern eine gewisse (Gesetzgebungs-)Autonomie ein. Außerdem lässt er die Länder über den Bundesrat teilweise auch an der Bundesgesetzgebung teilnehmen. All diese Prinzipien sind in der Verfassung geregelt. Das Grundgesetz kann nur mit Zwei-Drittel-Mehrheiten von Bundestag und Bundesrat geändert werden.

Im Grundgesetz ist auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern geregelt. Ein zentraler Verfassungsartikel (31) lautet: "Bundesrecht bricht Landesrecht."

Auf dem Papier klingt das alles schön und gut, klar und einfach. In der Praxis ist die Sache enorm kompliziert (geworden). Im Laufe der Jahrzehnte haben die Länder neue Mitbestimmungsrechte erhalten, was dazu geführt hat, dass die Kompetenzen von Bund und Ländern immer verwobener wurden.

Weniger zustimmungspflichtige Gesetze

Inzwischen müssen über 60 Prozent der Gesetze des Bundes den Bundesrat passieren. Das hat überwiegend negative Folgen: Der bürokratische Aufwand ist enorm, es kommt oft zu politische Blockaden (vor allem, wenn im Bundesrat die Bundestags-Opposition die Mehrheit hat), die Verabschiedung eines umstrittenen Gesetzes kann sich über Monate oder (wie im Fall des Zuwanderungsgesetzes) sogar über Jahre hinziehen, der gemeine Bürger hat den Überblick über die Zuständigkeiten verloren.

Um die langwierige Gesetzgebung wieder zu beschleunigen und etwas zu vereinfachen, haben sich Bund und Länder in zwei knapp zweijähriger Arbeit auf eine Föderalismusreform verständigt.

Die Zuständigkeiten werden künftig klarer als bisher verteilt. So wird es weniger Gemeinschaftsaufgaben geben. Das Modell des so genannten Zugriffsrechts erlaubt es den Ländern, eine vom Bund geregelte Materie für sich anders regeln. Dafür sollen die Länder auf einige Mitbestimmungsrechte im Bund verzichten. Statt bisher 60 sollen nur noch etwa 30 Prozent der Bundesgesetze zustimmungspflichtig sein.

Unter dem Strich soll also eine deutliche Entflechtung des Zuständigkeits-Wirrwarrs stehen. Damit sie tatsächlich wirksam würde, muss nun das Grundgesetz geändert werden, mit Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

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