Wie funktionieren eigentlich... ...Überhangmandate

Bei der Bundestagswahl entscheidet die Zweitstimme über die Anzahl der Sitze einer Partei. Manchmal gewinnen die Volksparteien über die Erststimme aber mehr Mandate, als ihr zustehen würden: Und schon gibt es ein Überhangmandat.

Bei der Bundestagswahl besitzt der Wähler zwei Stimmen: Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten des Wahlkreises, der sich dort für ein Direktmandat im Bundestag bewirbt. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen erhält das Mandat.

Die Zweitstimme ist ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze im Bundestag. Mit ihr gibt der Wähler seine Stimme einer Partei. Aus der Menge der abgebenen Stimmen ergibt sich, wie viele Sitze einer Partei zustehen. Mit einem komplexen Verfahren wird errechnet, wie viele Mandate pro Partei in den einzelnen Bundesländer entfallen - also die Zahl der Kandidaten, die über die Landesliste einer Partei in den Bundestag einziehen dürfen.

Bei der Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Politiker kommen zuerst die direkt gewählten Kandidaten zum Zuge. Bleiben danach noch Sitze übrig, werden sie an die Listenkandidaten vergeben, beginnend bei Platz eins. Es kann jedoch auch der Fall eintreten, dass eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr Listenmandate zustehen. Da jedoch jeder direkt gewählte Kandidat einen Anspruch auf seinen Sitz hat, kommt es in so einem Fall zu Überhangmandaten.

Bei 12 der 16 Bundestagswahlen kam es zu Überhangmandaten für Union und/oder SPD. 2005 waren es 16 (9 SPD, 7 CDU), so viele wie nie zuvor.